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Beschluss Nr. 1148 der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2009 - Über das Verfahren zur Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen und deren Vorläufern

Gemäß Artikel 20 des Bundesgesetzes "Über Suchtstoffe und psychotrope Stoffe" beschließt die Regierung der Russischen Föderation:

1. Genehmigen Sie die beigefügten:

Vorschriften für die Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen und deren Vorläufern;

Änderungen an den Gesetzen der Regierung der Russischen Föderation, die den Verkehr von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen regeln.

2. Dieser Beschluss tritt nach Ablauf von 90 Tagen nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

Premierminister

Russische Föderation

Zugelassen

Regierungserlass

Russische Föderation

VORSCHRIFTEN

LAGERUNG VON NARKOTISCHEN DROGEN, PSYCHOTROPEN SUBSTANZEN

UND IHRE VORLAGEN

(geändert durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 09.06.2010 N 419,

ab 26.04.2011 N 323, ab 06.10.2011 N 824, ab 08.12.2011 N 1023)

1. Diese Regeln legen das Verfahren für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen fest, die in der Liste der Betäubungsmittel, psychotropen Substanzen und ihrer Vorläufer enthalten sind, die in der Russischen Föderation der Kontrolle unterliegen, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni , 1998 N 681 (im Folgenden Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe genannt) sowie Vorläufer von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen, die in Liste I der angegebenen Liste enthalten sind (im Folgenden - Vorläufer).

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 08.12.2011 N 1023)

2. Die Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorprodukten erfolgt durch juristische Personen, die für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkehr von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorprodukten sowie mit dem Recht zu deren Aufbewahrung zugelassen sind (im Folgenden: juristische Personen).

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 08.12.2011 N 1023)

3. Die Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Ausgangsstoffen erfolgt in isolierten Räumen, die mit technischen und technischen Schutzmitteln besonders ausgestattet sind (im Folgenden Räumlichkeiten genannt) sowie an Orten der vorübergehenden Lagerung (mit Ausnahme von Ausgangsstoffen) .

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 08.12.2011 N 1023)

4. Die Räumlichkeiten sind in 4 Kategorien unterteilt. In Bezug auf die Räumlichkeiten jeder Kategorie werden grundlegende Anforderungen an ihre Ausrüstung mit technischen und technischen Schutzmitteln sowie an die Bedingungen für die Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen darin festgelegt.

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 08.12.2011 N 1023)

Die 1. Kategorie umfasst die Räumlichkeiten von Herstellern und Herstellern (mit Ausnahme von Apotheken) von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorprodukten, die zur Lagerung von Rohstoffen und Fertigprodukten (mit Ausnahme von in Arbeit befindlichen Produkten) bestimmt sind, sowie Räumlichkeiten von Organisationen, die den Großhandel mit Suchtstoffen, psychotropen Stoffen und Vorprodukten betreiben und (oder) mit der Verarbeitung von Suchtstoffen, psychotropen Stoffen und Vorprodukten zur Lagerung von Suchtstoffen, psychotropen Stoffen und Vorprodukten befasst sind.

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 08.12.2011 N 1023)

Die 3. Kategorie umfasst die Räumlichkeiten von Gesundheitseinrichtungen, die zur Lagerung eines 5-Tage- und (oder) 3-Tages-Vorrats von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen und von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen bestimmt sind, die von Angehörigen verstorbener Patienten abgegeben werden, Räumlichkeiten von juristischen Personen, die für Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen für veterinärmedizinische, wissenschaftliche, pädagogische und fachliche Zwecke sowie Vorläuferstoffe für wissenschaftliche, pädagogische und fachliche Zwecke.

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 08.12.2011 N 1023)

Die 4. Kategorie umfasst die Räumlichkeiten von Gesundheitseinrichtungen, die zur Lagerung des täglichen Bedarfs an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen bestimmt sind, sowie Orte zur vorübergehenden Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die für medizinische Zwecke verwendet werden (Krankenwagen und medizinische Notfallversorgung, Krankenpflegeposten). von Gesundheitseinrichtungen, Assistenzzimmern von Apotheken, Erste-Hilfe-Sets auf See, Flüssen, Flugzeugen, Zügen usw.).

Die Bestände an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die in der Russischen Föderation in vorgeschriebener Weise als Arzneimittel für medizinische Zwecke registriert sind, werden von juristischen Personen auf der Grundlage der vom Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation festgelegten Standards für die Berechnung des Bedarfs bestimmt für diese Arzneimittel, die für medizinische Zwecke bestimmt sind ...

Die Bestände an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die in der Russischen Föderation als Tierarzneimittel nach dem festgelegten Verfahren registriert sind, werden von juristischen Personen auf der Grundlage der vom Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation festgelegten Standards für die Berechnung des Bedarfs bestimmt Arzneimittel für tierärztliche Zwecke.

5. Ein Raum der 1. Kategorie ist mit einer Einbruchmeldeanlage, bestehend aus mindestens 3 Schutzlinien, und einer Alarmsignalisierung mit Ausgabe von Signalen an die zentrale Überwachungstafel des privaten Sicherheitsdienstes der Behörde für innere Angelegenheiten ausgestattet der Russischen Föderation, und in Ermangelung einer solchen Verbindung - mit einem Signalausgang an den Wachposten.

Tür- und Fensterkonstruktionen der Räumlichkeiten bieten zuverlässigen Schutz.

Die Eingangstür des Betriebsgeländes wird von innen durch eine zusätzliche Metallgittertür mit Schließvorrichtung, die eine Schutzklasse gegen zerstörende Einwirkung von mindestens 2 hat, aus Stahlarmierung geschützt. Das Design der Türöffnung besteht aus einem Stahlprofil.

Fensterkonstruktionen haben die 3. Schutzklasse gegen zerstörende Einflüsse. An den Fensterkonstruktionen von innen oder zwischen den Rahmen werden Metallgitter aus Stahlstangen oder Jalousien oder Rollläden installiert, die in der Festigkeit Metallgittern entsprechen.

Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe und Ausgangsstoffe werden in abschließbaren Tresoren mindestens der Einbruchhemmungsklasse 4 oder Metallschränken aufbewahrt.

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 08.12.2011 N 1023)

Es ist erlaubt, Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe und Ausgangsstoffe auf Regalen (Paletten) in einer ungeöffneten (unbeschädigten) Gruppe oder einem Versandbehälter oder in einem verschlossenen Behälter zu lagern, wenn große Mengen von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Ausgangsstoffen gelagert werden, die dies nicht zulassen ihre Unterbringung in Tresoren (Metallschränke) ...

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 08.12.2011 N 1023)

6. Ein Raum der 2. Kategorie ist mit einer Einbruchmeldeanlage, bestehend aus mindestens 2 Schutzlinien, und einer Alarmanlage mit Signalausgabe an die zentrale Überwachungskonsole des privaten Sicherheitsdienstes des Innenministeriums des ausgestattet Russische Föderation, und in Ermangelung einer solchen Verbindung - mit einem Signalausgang an den Wachposten.

(in der Fassung des Beschlusses der Regierung der Russischen Föderation vom 06.10.2011 N 824)

Die Eingangstür zum Raum kann aus Metall, Holz (mit Polsterung auf 2 Seiten mit Blechen oder Metallplatten verstärkt) oder aus einem anderen Material sein, das eine Schutzklasse gegen zerstörende Einwirkung von mindestens 3 bietet. Die Eingangstür verfügt über mindestens 2 Verriegelungen der 3. Schutzklasse gegen zerstörende Einflüsse.

Die Eingangstür des Betriebsgeländes wird von innen durch eine zusätzliche Metallgittertür mit Schließvorrichtung, die eine Schutzklasse gegen zerstörende Einwirkung von mindestens 2 hat, aus Stahlarmierung geschützt.

An den Fensterkonstruktionen der 1. und letzten Etage werden von innen oder zwischen den Rahmen Metallgitter aus Stahlstangen oder Jalousien installiert, die in ihrer Festigkeit Metallgittern entsprechen. Fensterkonstruktionen müssen eine zerstörende Stoßschutzklasse von mindestens 3 aufweisen.

Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe werden in abschließbaren Tresoren mindestens der Einbruchhemmungsklasse 4 oder Metallschränken aufbewahrt.

7. Ein Zimmer der 3. Kategorie ist mit einer Eingangstür aus Metall, einer an 2 Seiten mit Blech verstärkten Holztür oder einer Tür aus einem anderen Material mit einer Schutzklasse gegen zerstörende Einflüsse nicht niedriger als 3. ausgestattet.

Die Eingangstür verfügt über mindestens 2 Verriegelungen der 3. Schutzklasse gegen zerstörende Einflüsse.

Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe und Ausgangsstoffe werden in abschließbaren Massentresoren oder am Boden (Wand) befestigten Tresoren mit mindestens Einbruchhemmung der Klasse 3 gelagert. Ein unter 1000 Kilogramm schwerer Tresor wird am Boden oder an der Wand befestigt oder mittels Dübel in die Wand eingebaut.

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 08.12.2011 N 1023)

8. In einem Raum der 4. Kategorie werden Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe in abschließbaren Massentresoren oder am Boden (Wand) angebrachten Tresoren aufbewahrt, nicht unter der 3. Klasse der Einbruchhemmung. Ein unter 1000 Kilogramm schwerer Tresor wird am Boden oder an der Wand befestigt oder mittels Dübel in die Wand eingebaut.

An anderen Orten der Zwischenlagerung werden Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe in abschließbaren Tresoren mit mindestens 1 Einbruchhemmungsklasse oder Metallbehältern oder Behältern aus anderen hochfesten Materialien gelagert.

9. Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe, die in Räumen aller Kategorien und an Orten der vorübergehenden Lagerung gelagert werden, unterliegen der Buchführung gemäß den Regeln für die Führung und Aufbewahrung besonderer Protokolle für die Registrierung von Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkehr von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 4. November 2006 N 644.

(geändert durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 09.06.2010 N 419)

Die in den Räumlichkeiten der 1. und 3. Kategorie gelagerten Vorläufer unterliegen der Buchführung gemäß den Regeln für die Führung und Aufbewahrung besonderer Protokolle für die Registrierung von Vorgängen im Zusammenhang mit dem Verkehr von Vorläufern von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen, die durch die Verordnung der Regierung genehmigt wurden der Russischen Föderation vom 9. Juni 2010 Nr. 419.

(der Absatz wurde durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 08.12.2011 N 1023) eingeführt

10. Um die Sicherheit von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Ausgangsstoffen zu gewährleisten, unterliegen die Räumlichkeiten einem Schutz.

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 08.12.2011 N 1023)

Der Schutz von Räumlichkeiten der 1. und 2. Kategorie erfolgt auf vertraglicher Basis durch nicht-departementale Sicherheitseinheiten der Organe für innere Angelegenheiten der Russischen Föderation, durch eine dem Innenministerium der Russischen Föderation unterstellte Organisation oder durch die Abteilungssicherheit der Exekutivorgane des Bundes.

Der Schutz von Räumlichkeiten der 3. und 4. Kategorie erfolgt durch Einbeziehung der angegebenen Sicherheitsorganisationen oder juristischen Personen, die zur Durchführung nichtstaatlicher (privater) Sicherheitsaktivitäten zugelassen sind.

11. Das technische Niveau und die technische Festigkeit der Räumlichkeiten, die Arten der technischen Schutzmittel und die Klasse der Einbruchhemmung von Tresoren werden beim Abschluss einer Vereinbarung mit der in Absatz 10 dieser Ordnung genannten Sicherheitsorganisation festgelegt.

12. Nach Feierabend werden Tresore, Metallschränke und Räume versiegelt (versiegelt) und unter Schutz übergeben. Räumlichkeiten mit Rund-um-die-Uhr-Betrieb unterliegen nicht der Herausgabe.

13. Auf Anordnung des Leiters der juristischen Person werden Personen ernannt, die für die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Ausgangsstoffen verantwortlich sind, die zum Umgang mit Suchtstoffen, psychotropen Stoffen und Ausgangsstoffen zugelassen sind, sowie für das Verfahren zur Aufbewahrung von Schlüsseln für Tresore, Metall Schränke und Räumlichkeiten sowie solche, die zum Versiegeln (Versiegeln) von Siegeln und Siegelvorrichtungen verwendet werden.

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 08.12.2011 N 1023)

Die Liste der zugangsberechtigten Personen wird auf Anordnung des Leiters der juristischen Person genehmigt.

14. Die Verantwortung für die Organisation der Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorprodukten liegt beim Leiter der juristischen Person oder einem von ihm bevollmächtigten Beamten.

(geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 08.12.2011 N 1023)

15. Besondere Anforderungen an die Lagerbedingungen:

Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen, die nach dem in der Russischen Föderation festgelegten Verfahren als Arzneimittel für den medizinischen Gebrauch in Apotheken, medizinischen Einrichtungen, Forschungs-, Bildungseinrichtungen und Großhandelsorganisationen für Arzneimittel registriert sind - vom Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation eingerichtet;

Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen, die in der Russischen Föderation in vorgeschriebener Weise als Tierarzneimittel in Apotheken und Veterinärorganisationen registriert sind - vom Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation eingerichtet.

(geändert durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 26.04.2011 N 323)

16. Die Besonderheiten der Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die die Tätigkeit im System der Organe des föderalen Sicherheitsdienstes und des föderalen Exekutivorgans im Bereich der inneren Angelegenheiten sowie in den Streitkräften der Russischen Föderation sicherstellen sollen, sind von den zuständigen Bundesorganen eingerichtet.

Zugelassen

Regierungserlass

Russische Föderation

ÄNDERUNGEN,

DIE DEN GESETZEN DER REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION UNTERLIEGT WERDEN,

REGULIERUNGSFRAGEN DES BETROFFENEN DROGENHANDELS

UND PSYCHOTROPISCHE SUBSTANZEN

1. Verordnungen über das Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2004 N 321 (Gesammelte Gesetze der Russischen Föderation, 2004, N 28, Art. 2898 ; 2008, N 23, Art. 2713; 2009, Nr. 2, Artikel 244; Nr. 3, Artikel 378; Nr. 33, Artikel 4083; Nr. 43, Artikel 5064; Nr. 45, Artikel 5350), ergänzt durch Unterabsätze 5.2.100.88 und 5.2.100.89 mit folgendem Inhalt:

"5.2.100.88. Standards für die Berechnung des Bedarfs an Betäubungsmitteln und Psychopharmaka für medizinische Zwecke;

5.2.100.89. besondere Anforderungen an die Lagerbedingungen von Betäubungsmitteln und Psychopharmaka für medizinische Zwecke; ".

2. Im Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 4. November 2006 N 648 "Über die Genehmigung von Vorschriften über die Genehmigungstätigkeit im Zusammenhang mit dem Verkehr von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen" (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2006, N 46 , Art. 4798, 2008, N 25, Art. 2982):

in Absatz 5 Unterabsatz "d" der Verordnung über die Genehmigungstätigkeit im Zusammenhang mit dem Verkehr von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen der Liste II nach dem Bundesgesetz "Über Suchtstoffe und psychotrope Stoffe", genehmigt durch den genannten Beschluss, die Wörter "Regeln für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen "werden durch die Wörter" der Regeln für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen ersetzt, die durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2009 N 1148 genehmigt wurden ";

Absatz 5 Unterabsatz "d" der Verordnung über die Genehmigungstätigkeit im Zusammenhang mit dem Verkehr mit psychotropen Stoffen der Liste III gemäß dem Bundesgesetz "Über Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe", genehmigt durch den genannten Beschluss, die Worte "Regeln für die Lagerung von psychotropen Stoffen“ wird durch die Worte „Regeln für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2009 N 1148“ ersetzt.

3. Unterabschnitt "e" des Abschnitts 5 der Verordnung über die Genehmigungstätigkeit im Zusammenhang mit dem Verkehr von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen der Liste I gemäß dem Bundesgesetz "Über Suchtstoffe und psychotrope Stoffe", genehmigt durch die Verordnung des Regierung der Russischen Föderation vom 7. April 2008. N 249 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2008, N 15, Art. 1556; N 25, Art. 2982), fügen Sie die Worte "und die Regeln für die Lagerung von Betäubungsmitteln" hinzu Drogen und psychotrope Substanzen, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2000 N 1148 ".

4. Verordnungen über das Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 12. Juni 2008 N 450 (Gesammelte Gesetze der Russischen Föderation, 2008, N 25, Art. 2983; N 32, Art. 3791, 2009, N 3, Art. 378, N 9, Art. 1121), ergänzt durch die Unterabsätze 5.2.25.26 und 5.2.25.27 mit folgendem Inhalt:

"5.2.25.26. Standards für die Berechnung des Bedarfs an Betäubungsmitteln und Psychopharmaka für Tiere;

5.2.5.27. besondere Anforderungen an die Lagerbedingungen von Betäubungsmitteln und Psychopharmaka für Tiere; ".

Zum Verfahren zur Aufbewahrung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen

REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION P O ST A N O V L E N E vom 31. Dezember 2009 N 1148 MOSKAU Über das Verfahren zur Lagerung von Suchtstoffen, psychotropen Substanzen und ihren Vorläufern (in der Fassung der Verordnungen der Regierung der Russischen Föderation vom 09.06.2010 Nr. 419; vom 26.04.2011 N 323; vom 06.10.2011 N 824; vom 08.12.2011 N 1023; vom 22.12.2011 N 1085; vom 28.06.2012 N 655; vom 04.09.2012 N 882; vom 16.02.2013 N 127; vom 29.03 .2014 N 249; vom 06.08.2015 N 807; vom 22.08.2016 N 831; vom 29.12.2016 N 1545; vom 10.11.2017 N 1353) Gemäss Artikel 20 des Bundesgesetzes "Über Suchtstoffe und psychotrope Stoffe" ", erklärt die Regierung der Russischen Föderation: 1. Die beiliegenden Vorschriften zu genehmigen: Vorschriften für die Lagerung von Suchtstoffen, psychotropen Substanzen und ihren Vorläufern; (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 08.12.2011 N 1023) Änderungen, die an den Gesetzen der Regierung der Russischen Föderation zur Regulierung des Verkehrs von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen vorgenommen wurden. 2. Dieser Beschluss tritt nach Ablauf von 90 Tagen nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft. Vorsitzender der Regierung der Russischen Föderation V. Putin __________________________ GENEHMIGT durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2009 N 1148 PR AVILA Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen und ihren Vorläufern (in der durch Dekrete der Regierung geänderten Fassung) der Russischen Föderation vom 09.06.2011 N 419; vom 26.04.2011 N 323; vom 06.10.2011 N 824; vom 08.12.2011 N 1023; vom 04.09.2012 N 882; vom 16.02.2013 N 127; vom 29.03. 2014 N 249; vom 06.08.2015 N 807; vom 22.08.2016 N 831; vom 29.12.2016 N 1545; vom 10.11.2017 N 1353) Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe und ihre Vorläufer, die in der Russischen Föderation der Kontrolle unterliegen, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 1998 N 681 (im Folgenden als Liste bezeichnet, Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe), a auch Vorläufer von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen, die in Liste I der Liste enthalten sind (im Folgenden - Vorläufer). (in der Fassung der Verordnungen der Regierung der Russischen Föderation vom 08.12.2011 N 1023; vom 06.08.2015 N 807) der Verkehr mit Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und deren Vorprodukten, der Anbau von Suchtstoffpflanzen mit Angabe der Arbeiten und Dienstleistungen zur Lagerung von Suchtstoffen, psychotropen Stoffen und Vorprodukten. (in der Fassung der Verordnungen der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2014 N 249; vom 08.06.2015 N 807) 3. Die Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen und Vorläuferstoffen erfolgt in speziell ausgestatteten Räumen, die die Anforderungen an die Ausstattung mit technischen und technischen Mitteln von Schutzeinrichtungen und Räumlichkeiten erfüllen, in denen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkehr mit Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Grundstoffen der Liste I ausgeübt werden, und (oder) den Anbau von Betäubungsmittelpflanzen, die in die durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 17. Dezember 2010 festgelegte Art und Weise N 1035 " Über das Verfahren zur Festlegung von Anforderungen für die Ausstattung von Einrichtungen und Räumlichkeiten mit technischen und technischen Schutzmitteln, bei denen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Verkehr von Betäubungsmitteln , psychotrope Stoffe und deren Vorläufer, und (oder) der Anbau von Betäubungsmitteln "(im Folgenden als Räumlichkeiten bezeichnet) sowie an Orten vorübergehende Lagerung (ausgenommen Vorläufer). (Geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06.08.2015 N 807) 4. Die Räumlichkeiten sind in 4 Kategorien unterteilt. In Bezug auf die Räumlichkeiten jeder der Kategorien werden Anforderungen an die Lagerbedingungen von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorprodukten in ihnen festgelegt. (geändert durch Erlasse der Regierung der Russischen Föderation vom 08.12.2011 N 1023; vom 06.08.2015 N 807) Die 1. Kategorie umfasst die Betriebe von Herstellern und Herstellern (mit Ausnahme von Apothekenorganisationen) von Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen und Ausgangsstoffe zur Lagerung von Rohstoffen und Fertigerzeugnissen (mit Ausnahme von Erzeugnissen in Arbeit), Räumlichkeiten von Organisationen, die den Großhandel mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen und (oder) die Verarbeitung von Suchtstoffen, psychotropen Stoffen und Ausgangsstoffen betreiben, vorgesehen für die Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen sowie die Räumlichkeiten von Organisationen, die Suchtstoffe und psychotrope Stoffe lagern, die zur Beseitigung der medizinischen und hygienischen Folgen von natürlichen und vom Menschen verursachten Notfällen oder für Mobilisierungsbedarf bestimmt sind. (Geändert durch Erlasse der Regierung der Russischen Föderation vom 08.12.2011 N 1023; vom 29.03.2014 N 249) Die 2. Kategorie umfasst Räumlichkeiten von Apothekenorganisationen, die für die Lagerung von 3-Monats- oder 6-Monats-Vorräten bestimmt sind (für Apothekenorganisationen in ländlichen Siedlungen und abseits von Siedlungen gelegen) von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen sowie Räumlichkeiten von Veterinärapothekenorganisationen, die zur Lagerung eines 3-Monats-Vorrats von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen bestimmt sind. (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 08.06.2015 N 807) Die 3. Kategorie umfasst Räumlichkeiten von medizinischen und tierärztlichen Organisationen, die für die Lagerung eines 15-tägigen Vorrats an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen der Liste II bestimmt sind der Liste und einen Monatsvorrat psychotroper Stoffe, die in der Liste III der Liste aufgeführt sind, Räumlichkeiten von medizinischen Organisationen oder separaten Unterabteilungen von medizinischen Organisationen, die für die Lagerung von Betäubungsmitteln und Psychopharmaka bestimmt sind, die diese Medikamente gemäß Artikel 1 Absatz 1 an Einzelpersonen abgeben 25 des Bundesgesetzes "Über Suchtstoffe und psychotrope Stoffe", Räumlichkeiten von juristischen Personen, die zur Lagerung von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen für wissenschaftliche, pädagogische und fachliche Zwecke bestimmt sind, sowie Räumlichkeiten von juristischen Personen, die zur Lagerung von Ausgangsstoffen für wissenschaftliche, lehrreich und für Expertenzwecke. (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 08.06.2015 N 807) Die vierte Kategorie umfasst Räumlichkeiten von medizinischen und tierärztlichen Organisationen, die für die Lagerung eines täglichen Bedarfs an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen der Liste II der Liste bestimmt sind , und eine dreitägige Versorgung mit psychotropen Substanzen, die in Liste III der Liste aufgeführt sind, sowie die Räumlichkeiten von medizinischen Einrichtungen, die zur Lagerung von nicht verwendeten Arzneimitteln von Angehörigen verstorbener Patienten bestimmt sind. (in der durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 06. August 2015 geänderten Fassung N 807) Die Bestände an Suchtstoffen und psychotropen Substanzen, die in der Russischen Föderation in vorgeschriebener Weise als Arzneimittel für medizinische Zwecke registriert sind, werden von juristischen Personen auf der Grundlage der vom Gesundheitsministerium der Russischen Föderation festgelegten Standards für die Berechnung des Bedarfs an diesen Arzneimitteln, die für medizinische Zwecke bestimmt sind. (in der durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 04.09.2012 N 882) geänderten Bestände an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die in der Russischen Föderation in vorgeschriebener Weise als Tierarzneimittel registriert sind, werden von juristischen Personen auf der Grundlage von die vom Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation festgelegten Standards zur Berechnung des Bedarfs an den angegebenen Tierarzneimitteln. (Geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 26.04.2011 N 323) 4-1. Zu den Orten der vorübergehenden Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen gehören Packungen, Kits, Kits für die medizinische Grundversorgung, spezialisierte, einschließlich High-Tech, Notfall- und Palliativversorgung, zu denen auch Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen gehören. (in der geänderten Fassung durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 10. November 2017 N 1353) Beschluss über die Notwendigkeit, vorübergehende Lagerstätten zur Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen in einer Menge einzurichten, die die tägliche Menge nicht übersteigt, die Folgendes umfassen kann: Stellen des paramedizinischen Personals von medizinischen Organisationen, Arbeitsplätze von pharmazeutischen Mitarbeitern in der Verschreibungsabteilung von pharmazeutischen Organisationen, Arbeitsplätze von Spezialisten von Veterinärorganisationen usw. werden vom Leiter der juristischen Person eingenommen. (Klausel in der Fassung des Erlasses der Regierung der Russischen Föderation vom 06.08.2015 N 807) 5. In einem Raum der 1. Kategorie werden Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen und Vorläufer in abschließbaren Tresoren oder Metallschränken aufbewahrt. Es ist erlaubt, Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe und Ausgangsstoffe auf Regalen (Paletten) in einer ungeöffneten (unbeschädigten) Gruppe oder einem Versandbehälter oder in einem verschlossenen Behälter zu lagern, wenn große Mengen von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Ausgangsstoffen gelagert werden, die dies nicht zulassen ihre Unterbringung in Tresoren (Metallschränke) ... (Absatz in der Fassung des Erlasses der Regierung der Russischen Föderation vom 06.08.2015 N 807) 6. In einem Raum der 2. Kategorie werden Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen in abschließbaren Tresoren oder Metallschränken aufbewahrt. (in der Fassung des Erlasses der Regierung der Russischen Föderation vom 08.06.2015 N 807) 7. In einem Raum der 3. Kategorie werden Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe und Vorläufer in abschließbaren Massentresoren oder daran angeschlossenen Tresoren aufbewahrt der Boden (Wand) von mindestens 3 Widerstandsklassen gegen Einbruch. Ein unter 1000 Kilogramm schwerer Tresor wird am Boden oder an der Wand befestigt oder mittels Dübel in die Wand eingebaut. (in der Fassung der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 06.08.2015 N 807) 8. In einem Raum der 4. Kategorie werden Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen in abschließbaren Massentresoren oder am Boden befestigten Tresoren aufbewahrt ( Wand) nicht niedriger als 3. Einbruchhemmungsklasse. Ein unter 1000 Kilogramm schwerer Tresor wird am Boden oder an der Wand befestigt oder mittels Dübel in die Wand eingebaut. Absatz. (Ausgeschlossen - Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2014 N 249) 8-1. An Orten der Zwischenlagerung werden Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe in abschließbaren Tresoren mindestens 1 Einbruchhemmungsklasse oder Metallbehälter oder Behälter aus anderen hochfesten Materialien gelagert. (Ergänzt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. März 2014 N 249) 9. Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen, die in Räumen aller Kategorien und in Zwischenlagern gelagert werden, unterliegen der Abrechnung gemäß den Vorschriften für die Aufbewahrung und Lagerung besondere Transaktionsprotokolle im Zusammenhang mit dem Verkehr von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, genehmigt von der Regierung der Russischen Föderation vom 4. November 2006 N 644. (In der Fassung der Regierung der Russischen Föderation vom 09.06.2010 N 419) Vorstufen gespeichert in die Räumlichkeiten der 1. und 3. Kategorie unterliegen der Rechnungslegung gemäß den Regeln für die Führung und Aufbewahrung von Sonderjournalen für die Registrierung von Vorgängen im Zusammenhang mit dem Verkehr von Vorläuferstoffen von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen, die von der Regierung der Russischen Föderation von . genehmigt wurden 9. Juni 2010 N 419. (Ergänzt durch Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 08.12.2011 N 1023) 10 Um die Sicherheit von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorprodukten zu gewährleisten, unterliegen die Räumlichkeiten einem Schutz. (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 08.12.2011 N 1023) Der Schutz von Räumlichkeiten der 1. und 2. Kategorie wird auf vertraglicher Basis von Einheiten der Nationalgarde der Russischen Föderation, einer Organisation, durchgeführt dem Föderalen Dienst der Nationalgarde der Russischen Föderation unterstellt oder der Sicherheitsabteilung der föderalen Exekutivorgane und Organisationen, die für diese Räumlichkeiten zuständig sind. (Geändert durch Erlasse der Regierung der Russischen Föderation vom 16.02.2013 N 127; vom 29.03.2014 N 249; vom 29.12.2016 N 1545; vom 10.11.2017 N 1353) Schutz der Räumlichkeiten im Zusammenhang mit dem 3. 1. und 4. Kategorien, erfolgt unter Einbeziehung der angegebenen Sicherheitsorganisationen oder juristischen Personen, die zur Durchführung privater Sicherheitsaktivitäten zugelassen sind. (in der durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. 03.2014 N 249) Wenn es keine Einheiten der Nationalgarde-Truppen der Russischen Föderation gibt, eine dem Föderalen Dienst der Nationalgarde-Truppen der Russischen Föderation unterstellte Organisation oder die Abteilung Sicherheit der föderalen Exekutivorgane und -organisationen im Bereich ​​in dem sich die angegebenen Räumlichkeiten befinden, ist es zulässig, den Schutz von Räumlichkeiten der 2. Kategorie durch Anwerbung von juristischen Personen durchzuführen, die zur Ausübung privater Sicherheitstätigkeiten mit dem Recht zur Erbringung von Dienstleistungen zum Schutz von Objekten berechtigt sind, durch geeignete Reaktionsmaßnahmen um Informationen über an den geschützten Objekten installierte sicherheitstechnische Einrichtungen zu signalisieren. (In der Fassung der Verordnungen der Regierung der Russischen Föderation vom 06.08.2015 N 807; vom 29.12.2016 N 1545; vom 10.11.2017 N 1353) Schutzmittel und Standsicherheitsklasse Einbruchtresore werden beim Abschluss einer Vereinbarung mit der in Absatz 10 dieser Ordnung genannten Sicherheitsorganisation festgelegt. (in der Fassung des Erlasses der Regierung der Russischen Föderation vom 06.08.2015 N 807) 12. Nach Beendigung des Arbeitstages werden Tresore, Metallschränke und Räume versiegelt (versiegelt) und unter Schutz übergeben. Räumlichkeiten mit Rund-um-die-Uhr-Betrieb unterliegen nicht der Herausgabe. 13. Auf Anordnung des Leiters der juristischen Person werden Personen ernannt, die für die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Ausgangsstoffen verantwortlich sind, die zum Umgang mit Suchtstoffen, psychotropen Stoffen und Ausgangsstoffen zugelassen sind, sowie für das Verfahren zur Aufbewahrung von Schlüsseln für Tresore, Metall Schränke und Räumlichkeiten sowie solche, die zum Versiegeln (Versiegeln) von Siegeln und Siegelvorrichtungen verwendet werden. (Geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 08.12.2011 N 1023) Die Liste der Personen, die zum Zugang zu den Räumlichkeiten berechtigt sind, wird auf Anordnung des Leiters der juristischen Person genehmigt. 14. Die Verantwortung für die Organisation der Lagerung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorprodukten liegt beim Leiter der juristischen Person oder einem von ihm bevollmächtigten Beamten. (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 08.12.2011 N 1023) 15. Besondere Anforderungen an die Lagerbedingungen: Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe, die in der Russischen Föderation in vorgeschriebener Weise als Arzneimittel zur medizinischen Verwendung in Apotheken registriert sind , Medizin-, Forschungs-, Bildungs-, Expertenorganisationen und Arzneimittelgroßhändler - gegründet vom Gesundheitsministerium der Russischen Föderation; (Geändert durch Erlasse der Regierung der Russischen Föderation vom 04. 09.2012 N 882; vom 29. März 2014 N 249; vom 06.08.2015 N 807) Absatz. (Aufgehoben - Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 22. August 2016 N 831) 16. Besonderheiten der Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die die Tätigkeit im System der Organe des föderalen Sicherheitsdienstes und des föderalen Exekutivorgans sicherstellen sollen im Bereich der inneren Angelegenheiten sowie in den Streitkräften der Russischen Föderation und den Truppen der Nationalgarde der Russischen Föderation werden von den zuständigen föderalen Exekutivorganen aufgestellt. (Geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Dezember 2016 N 1545) ____________ GENEHMIGT durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2009 N 1148 Umsatz mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen (in der geänderten Fassung) durch Erlasse der Regierung der Russischen Föderation vom 22. Dezember 2011 N 1085, vom 28. Juni 2012 N 655, vom 22. August 2016 N 831) 1. (Aufgehoben – Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 28.06.2012 N 655) 2. (Aufgehoben - Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 22.12.2011 N 1085) 3. (Aufgehoben - Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 22.12.2011 N 1085). 4. Verordnungen über das Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 12. Juni 2008 N 450 (Gesammelte Gesetze der Russischen Föderation, 2008, N 25, Art. 2983; N 32, Art. 3791; 2009, N 3, Art. 378; N 9, Art. 1121), ergänzt durch die Unterabsätze 5.2.25-26 und 5.2.25-27 mit folgendem Inhalt: „5.2.25-26 der Bedarf an Betäubungsmitteln und Psychopharmaka für Tiere, Absatz (aufgehoben – Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 22. August 2016 N 831) ____________

Es funktioniert nicht Ausgabe von 31.12.2009

Dokument benennenVERORDNUNG der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2009 N 1148 "ÜBER DIE AUFBEWAHRUNG VON NARKOTISCHEN DROGEN UND PSYCHOTOPISCHEN SUBSTANZEN"
Art des DokumentsVorschriften, Regeln
WirtskörperRussische Regierung
Dokumentnummer1148
Datum der Annahme26.04.2010
Datum der Überarbeitung31.12.2009
Datum der Registrierung beim Justizministerium01.01.1970
StatusEs funktioniert nicht
Veröffentlichung
  • Dokument in elektronischer Form FAPSI, STC "System"
  • "Rossiyskaya Gazeta", N 14, 26.01.2010
NavigatorNotizen (Bearbeiten)

VERORDNUNG der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2009 N 1148 "ÜBER DIE AUFBEWAHRUNG VON NARKOTISCHEN DROGEN UND PSYCHOTOPISCHEN SUBSTANZEN"

Auflösung

Gemäß Artikel 20 des Bundesgesetzes "Über Suchtstoffe und psychotrope Stoffe" beschließt die Regierung der Russischen Föderation:

1. Genehmigen Sie die beigefügten:

Vorschriften für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen;

Änderungen an den Gesetzen der Regierung der Russischen Föderation, die den Verkehr von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen regeln.

2. Dieser Beschluss tritt nach Ablauf von 90 Tagen nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

Premierminister
Russische Föderation
V. PUTIN

GENEHMIGT DURCH
Regierungserlass
Russische Föderation
vom 31. Dezember 2009 N 1148

LAGERUNGSREGELN FÜR BEtäubungsmittel und psychotrope substanzen

1. Diese Regeln legen das Verfahren für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen fest, die in der Liste der Betäubungsmittel, psychotropen Substanzen und ihrer Vorläufer, die in der Russischen Föderation der Kontrolle unterliegen, aufgeführt sind, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni , 1998 N 681 (im Folgenden als Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen bezeichnet).

2. Die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen erfolgt durch juristische Personen, die über eine Lizenz für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkehr von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen sowie das Recht zu deren Aufbewahrung verfügen (im Folgenden - juristische Personen).

3. Die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen erfolgt in isolierten Räumen, die mit technischen und technischen Schutzmitteln besonders ausgestattet sind (im Folgenden Räumlichkeiten genannt) und an Orten der Zwischenlagerung.

4. Die Räumlichkeiten sind in 4 Kategorien unterteilt. In Bezug auf die Räumlichkeiten jeder Kategorie werden grundlegende Anforderungen an ihre Ausrüstung mit technischen und technischen Schutzmitteln sowie an die Bedingungen für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen darin festgelegt.

Die 1. Kategorie umfasst die Räumlichkeiten von Herstellern und Herstellern (mit Ausnahme von Apotheken) von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen zur Lagerung von Rohstoffen und Fertigprodukten (außer für in Arbeit befindliche Produkte) sowie Räumlichkeiten von Organisationen, die im Großhandel tätig sind Handel mit Betäubungsmitteln, Drogen und psychotropen Substanzen und (oder) Verarbeitung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen zur Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen.

Die 3. Kategorie umfasst die Räumlichkeiten von Gesundheitseinrichtungen, die zur Lagerung eines 5-Tages- und (oder) 3-Tages-Vorrats von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen und von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die von Angehörigen verstorbener Patienten abgegeben werden, sowie Räumlichkeiten von Rechtspflegern bestimmt sind Einrichtungen, die zur Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen für tierärztliche, wissenschaftliche, pädagogische und fachliche Zwecke bestimmt sind.

Die 4. Kategorie umfasst die Räumlichkeiten von Gesundheitseinrichtungen, die für die Lagerung des täglichen Bedarfs an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen bestimmt sind, sowie Orte für die vorübergehende Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die für medizinische Zwecke verwendet werden (Krankenwagen und medizinische Notfallversorgung, Krankenpflegeposten). von Gesundheitseinrichtungen, Assistenzzimmern von Apotheken, Erste-Hilfe-Sets auf See, Flüssen, Flugzeugen, Zügen usw.).

Die Bestände an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die in der Russischen Föderation in vorgeschriebener Weise als Arzneimittel für medizinische Zwecke registriert sind, werden von juristischen Personen auf der Grundlage der vom Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation festgelegten Standards für die Berechnung des Bedarfs bestimmt für diese Arzneimittel, die für medizinische Zwecke bestimmt sind ...

Die Bestände an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die in der Russischen Föderation als Tierarzneimittel registriert sind, werden von juristischen Personen auf der Grundlage der vom Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation festgelegten Standards für die Berechnung des Bedarfs an diesen Tierarzneimitteln bestimmt.

5. Ein Raum der 1. Kategorie ist mit einer Einbruchmeldeanlage, bestehend aus mindestens 3 Schutzlinien, und einer Alarmsignalisierung mit Ausgabe von Signalen an die zentrale Überwachungstafel der privaten Sicherheitspolizeieinheit für innere Angelegenheiten ausgestattet Körper der Russischen Föderation, und in Ermangelung der Möglichkeit einer solchen Verbindung - mit einem Signalausgang an den Wachposten.

Tür- und Fensterkonstruktionen der Räumlichkeiten bieten zuverlässigen Schutz.

Die Eingangstür des Betriebsgeländes wird von innen durch eine zusätzliche Metallgittertür mit Schließvorrichtung, die eine Schutzklasse gegen zerstörende Einwirkung von mindestens 2 hat, aus Stahlarmierung geschützt. Das Design der Türöffnung besteht aus einem Stahlprofil.

Fensterkonstruktionen haben die 3. Schutzklasse gegen zerstörende Einflüsse. An den Fensterkonstruktionen von innen oder zwischen den Rahmen werden Metallgitter aus Stahlstäben oder Jalousien oder Rollläden installiert, die in der Festigkeit Metallgittern entsprechen.

Die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen auf Regalen (Paletten) in einer ungeöffneten (unbeschädigten) Gruppe oder einem Transportbehälter oder in einem verschlossenen Behältnis ist zulässig, wenn große Mengen von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen gelagert werden, die eine Aufbewahrung in Tresoren nicht zulassen ( Metallschränke).

6. Ein Raum der 2. Kategorie ist mit einer Einbruchmeldeanlage, bestehend aus mindestens 2 Schutzlinien, und einer Alarmsignalisierung mit Signalausgang an die zentrale Überwachungskonsole einer privaten Sicherheitspolizeieinheit des Innenministeriums ausgestattet der Russischen Föderation und in Ermangelung einer solchen Verbindung - mit einem Signalausgang an den Wachposten.

Die Eingangstür zum Raum kann aus Metall, Holz (mit Polsterung auf 2 Seiten mit Blechen oder Metallplatten verstärkt) oder aus einem anderen Material sein, das eine Schutzklasse gegen zerstörende Einwirkung von mindestens 3 bietet. Die Eingangstür verfügt über mindestens 2 Verriegelungen der 3. Schutzklasse gegen zerstörende Einflüsse.

Die Eingangstür des Betriebsgeländes wird von innen durch eine zusätzliche Metallgittertür mit Schließvorrichtung, die eine Schutzklasse gegen zerstörende Einwirkung von mindestens 2 hat, aus Stahlarmierung geschützt.

An den Fensterkonstruktionen der 1. und letzten Etage werden von innen oder zwischen den Rahmen Metallgitter aus Stahlstangen oder Jalousien installiert, die in ihrer Festigkeit Metallgittern entsprechen. Fensterkonstruktionen müssen eine zerstörende Stoßschutzklasse von mindestens 3 aufweisen.

Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe werden in abschließbaren Tresoren mindestens der Einbruchhemmungsklasse 4 oder Metallschränken aufbewahrt.

7. Ein Zimmer der 3. Kategorie ist mit einer Eingangstür aus Metall, einer an 2 Seiten mit Blech verstärkten Holztür oder einer Tür aus einem anderen Material mit einer Schutzklasse gegen zerstörende Einflüsse nicht niedriger als 3. ausgestattet.

Die Eingangstür verfügt über mindestens 2 Verriegelungen der 3. Schutzklasse gegen zerstörende Einflüsse.

Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe werden in abschließbaren Massentresoren oder am Boden (Wand) befestigten Tresoren mit mindestens Einbruchhemmung der Klasse 3 gelagert. Ein unter 1000 Kilogramm schwerer Tresor wird am Boden oder an der Wand befestigt oder mittels Dübel in die Wand eingebaut.

8. In einem Raum der 4. Kategorie werden Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe in abschließbaren Massentresoren oder am Boden (Wand) angebrachten Tresoren aufbewahrt, nicht unter der 3. Klasse der Einbruchhemmung. Ein unter 1000 Kilogramm schwerer Tresor wird am Boden oder an der Wand befestigt oder mittels Dübel in die Wand eingebaut.

An anderen Orten der Zwischenlagerung werden Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe in abschließbaren Tresoren mit mindestens 1 Einbruchhemmungsklasse oder Metallbehältern oder Behältern aus anderen hochfesten Materialien gelagert.

9. Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe, die in Räumen aller Kategorien und an Orten der vorübergehenden Lagerung gelagert werden, unterliegen der Buchführung gemäß den Regeln für die Führung und Aufbewahrung besonderer Protokolle für die Registrierung von Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkehr von Suchtstoffen, psychotropen Stoffen und ihren Vorläufern , genehmigt von der Regierung der Russischen Föderation vom 4. November 2006 N 644.

10. Um die Sicherheit von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen zu gewährleisten, unterliegen die Räumlichkeiten einem Schutz.

Der Schutz von Räumlichkeiten der 1. und 2. Kategorie erfolgt auf vertraglicher Basis durch nicht-departementale Sicherheitseinheiten der Organe für innere Angelegenheiten der Russischen Föderation, durch eine dem Innenministerium der Russischen Föderation unterstellte Organisation oder durch die Abteilungssicherheit der Exekutivorgane des Bundes.

Der Schutz von Räumlichkeiten der 3. und 4. Kategorie erfolgt durch Einbeziehung der angegebenen Sicherheitsorganisationen oder juristischen Personen, die zur Durchführung nichtstaatlicher (privater) Sicherheitsaktivitäten zugelassen sind.

11. Das technische Niveau und die technische Festigkeit der Räumlichkeiten, die Arten der technischen Schutzmittel und die Klasse der Einbruchhemmung von Tresoren werden beim Abschluss einer Vereinbarung mit der in Absatz 10 dieser Ordnung genannten Sicherheitsorganisation festgelegt.

12. Nach Feierabend werden Tresore, Metallschränke und Räume versiegelt (versiegelt) und unter Schutz übergeben. Räumlichkeiten mit Rund-um-die-Uhr-Betrieb unterliegen nicht der Herausgabe.

13. Auf Anordnung des Leiters der juristischen Person werden Personen ernannt, die für die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen verantwortlich sind, die zum Umgang mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen zugelassen sind, sowie für das Verfahren zur Aufbewahrung von Schlüsseln aus Tresoren, Metallschränken und Räumen, sowie zum Versiegeln (Versiegeln) von Siegeln eingesetzt wird.

Die Liste der zugangsberechtigten Personen wird auf Anordnung des Leiters der juristischen Person genehmigt.

14. Die Verantwortung für die Organisation der Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen liegt beim Leiter einer juristischen Person oder einem von ihm bevollmächtigten Beamten.

15. Besondere Anforderungen an die Lagerbedingungen:

Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen, die nach dem in der Russischen Föderation festgelegten Verfahren als Arzneimittel für den medizinischen Gebrauch in Apotheken, medizinischen Einrichtungen, Forschungs-, Bildungseinrichtungen und Großhandelsorganisationen für Arzneimittel registriert sind - vom Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation eingerichtet;

Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen, die in der Russischen Föderation in vorgeschriebener Weise als Tierarzneimittel in Apotheken und Veterinärorganisationen registriert sind, werden vom Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation eingerichtet.

16. Die Besonderheiten der Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die die Tätigkeit im System der Organe des föderalen Sicherheitsdienstes und des föderalen Exekutivorgans im Bereich der inneren Angelegenheiten sowie in den Streitkräften der Russischen Föderation sicherstellen sollen, sind von den zuständigen Bundesorganen eingerichtet.

GENEHMIGT DURCH
Regierungserlass
Russische Föderation
vom 31. Dezember 2009 N 1148

ÄNDERUNG DER GESETZE DER REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION ZUR REGELUNG DER FRAGEN DES UMSATZES VON BETROFFENEN DROGEN UND PSYCHOTOPISCHEN STOFFEN

1. Verordnungen über das Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2004 N 321 (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2004, N 28, Art. 2898; 2008, N 23, Art. 2713, 2009, N 2, Art. 244, N 3, Art. 378, N 33, Art. 4083, N 43, Art. 5064, N 45, Art. 5350), ergänzt durch Unterabsätze 5.2.100-88 und 5.2.100-89 mit folgendem Inhalt:

"5.2.100-88. Standards für die Berechnung des Bedarfs an Betäubungsmitteln und Psychopharmaka für medizinische Zwecke;

5.2.100-89. besondere Anforderungen an die Lagerbedingungen von Betäubungsmitteln und Psychopharmaka für medizinische Zwecke; ".

2. Im Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 4. November 2006 N 648 „Über die Genehmigung von Vorschriften über die Genehmigungstätigkeit im Zusammenhang mit dem Verkehr von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2006, N 46 , Art. 4798, 2008, N 25, Art. 2982):

in Absatz 5 Unterabsatz "d" der Verordnung über die Genehmigungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkehr von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen der Liste II nach dem Bundesgesetz "Über Suchtstoffe und psychotrope Stoffe", genehmigt durch den genannten Beschluss, die Wörter "Regeln für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen" werden durch die Wörter" der Regeln für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen ersetzt, die durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2009 N 1148 . genehmigt wurden ";

Absatz 5 Unterabsatz "d" der Verordnung über die Genehmigungstätigkeit im Zusammenhang mit dem Verkehr mit psychotropen Stoffen der Liste III gemäß dem Bundesgesetz "Über Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe", genehmigt durch den genannten Beschluss, die Worte "Regeln für die Lagerung von psychotropen Stoffen“ wird durch die Worte „Regeln für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2009 N 1148“ ersetzt.

3. Absatz 5 Unterabsatz "e" der Verordnung über die Genehmigungstätigkeit im Zusammenhang mit dem Verkehr von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen der Liste I nach dem Bundesgesetz "Über Suchtstoffe und psychotrope Stoffe", genehmigt durch die Verordnung des Regierung der Russischen Föderation vom 7. April 2008. N 249 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2008, N 15, Art. 1556; N 25, Art. 2982), fügen Sie die Worte "und die Regeln für die Lagerung von Betäubungsmitteln" hinzu Drogen und psychotrope Substanzen, genehmigt von der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2009 N 1148 ".

4. Verordnungen über das Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 12. Juni 2008 N 450 (Gesammelte Gesetze der Russischen Föderation, 2008, N 25, Art. 2983; N 32, Art. 3791, 2009, N 3, Art. 378, N 9, Art. 1121), ergänzt durch die Unterabsätze 5.2.25-26 und 5.2.25-27 mit folgendem Inhalt:

"5.2.25-26. Standards für die Berechnung des Bedarfs an Betäubungsmitteln und Psychopharmaka für Tiere;

5.2.25-27. besondere Anforderungen an die Lagerbedingungen von Betäubungsmitteln und Psychopharmaka für Tiere; ".

Auf der Website "Zakonbase" wird die VERORDNUNG der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2009 N 1148 "ÜBER DIE AUFBEWAHRUNG VON BEtäubungsmitteln und psychotropen Substanzen" in der neuesten Ausgabe vorgestellt. Es ist einfach, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, wenn Sie die entsprechenden Abschnitte, Kapitel und Artikel dieses Dokuments für 2014 lesen. Um nach den erforderlichen Rechtsakten zu einem interessanten Thema zu suchen, sollten Sie die komfortable Navigation oder die erweiterte Suche verwenden.

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Die Russische Föderation

VERORDNUNG der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2009 N 1148 (in der Fassung vom 6. Oktober 2011) "ÜBER DAS VERFAHREN ZUR LAGERUNG VON NARKOTISCHEN DROGEN UND PSYCHOTROPISCHEN STOFFEN"

vom 09.06.2010 N 419)

1. Diese Regeln legen das Verfahren für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen fest, die in der Liste der Betäubungsmittel, psychotropen Substanzen und ihrer Vorläufer, die in der Russischen Föderation der Kontrolle unterliegen, aufgeführt sind, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni , 1998 N 681 (im Folgenden als Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen bezeichnet).

2. Die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen erfolgt durch juristische Personen, die über eine Lizenz für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkehr von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen sowie das Recht zu deren Aufbewahrung verfügen (im Folgenden - juristische Personen).

3. Die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen erfolgt in isolierten Räumen, die mit technischen und technischen Schutzmitteln besonders ausgestattet sind (im Folgenden Räumlichkeiten genannt) und an Orten der Zwischenlagerung.

4. Die Räumlichkeiten sind in 4 Kategorien unterteilt. In Bezug auf die Räumlichkeiten jeder Kategorie werden grundlegende Anforderungen an ihre Ausrüstung mit technischen und technischen Schutzmitteln sowie an die Bedingungen für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen darin festgelegt.

Die 1. Kategorie umfasst die Räumlichkeiten von Herstellern und Herstellern (mit Ausnahme von Apotheken) von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen zur Lagerung von Rohstoffen und Fertigprodukten (außer für in Arbeit befindliche Produkte) sowie Räumlichkeiten von Organisationen, die im Großhandel tätig sind Handel mit Betäubungsmitteln, Drogen und psychotropen Substanzen und (oder) Verarbeitung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen zur Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen.

Die 3. Kategorie umfasst die Räumlichkeiten von Gesundheitseinrichtungen, die zur Lagerung eines 5-Tages- und (oder) 3-Tages-Vorrats von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen und von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die von Angehörigen verstorbener Patienten abgegeben werden, sowie Räumlichkeiten von Rechtspflegern bestimmt sind Einrichtungen, die zur Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen für tierärztliche, wissenschaftliche, pädagogische und fachliche Zwecke bestimmt sind.

Die 4. Kategorie umfasst die Räumlichkeiten von Gesundheitseinrichtungen, die für die Lagerung des täglichen Bedarfs an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen bestimmt sind, sowie Orte für die vorübergehende Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die für medizinische Zwecke verwendet werden (Krankenwagen und medizinische Notfallversorgung, Krankenpflegeposten). von Gesundheitseinrichtungen, Assistenzzimmern von Apotheken, Erste-Hilfe-Sets auf See, Flüssen, Flugzeugen, Zügen usw.).

Die Bestände an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die in der Russischen Föderation in vorgeschriebener Weise als Arzneimittel für medizinische Zwecke registriert sind, werden von juristischen Personen auf der Grundlage der vom Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation festgelegten Standards für die Berechnung des Bedarfs bestimmt für diese Arzneimittel, die für medizinische Zwecke bestimmt sind ...

Die Bestände an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die in der Russischen Föderation als Tierarzneimittel registriert sind, werden von juristischen Personen auf der Grundlage der vom Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation festgelegten Standards für die Berechnung des Bedarfs an diesen Tierarzneimitteln bestimmt.

5. Ein Raum der 1. Kategorie ist mit einer Einbruchmeldeanlage, bestehend aus mindestens 3 Schutzlinien, und einer Alarmsignalisierung mit Ausgabe von Signalen an die zentrale Überwachungstafel der privaten Sicherheitspolizeieinheit für innere Angelegenheiten ausgestattet Körper der Russischen Föderation, und in Ermangelung der Möglichkeit einer solchen Verbindung - mit einem Signalausgang an den Wachposten.

Tür- und Fensterkonstruktionen der Räumlichkeiten bieten zuverlässigen Schutz.

Die Eingangstür des Betriebsgeländes wird von innen durch eine zusätzliche Metallgittertür mit Schließvorrichtung, die eine Schutzklasse gegen zerstörende Einwirkung von mindestens 2 hat, aus Stahlarmierung geschützt. Das Design der Türöffnung besteht aus einem Stahlprofil.

Fensterkonstruktionen haben die 3. Schutzklasse gegen zerstörende Einflüsse. An den Fensterkonstruktionen von innen oder zwischen den Rahmen werden Metallgitter aus Stahlstäben oder Jalousien oder Rollläden installiert, die in der Festigkeit Metallgittern entsprechen.

Die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen auf Regalen (Paletten) in einer ungeöffneten (unbeschädigten) Gruppe oder einem Transportbehälter oder in einem verschlossenen Behältnis ist zulässig, wenn große Mengen von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen gelagert werden, die eine Aufbewahrung in Tresoren nicht zulassen ( Metallschränke).

6. Ein Raum der 2. Kategorie ist mit einer Einbruchmeldeanlage, bestehend aus mindestens 2 Schutzlinien, und einer Alarmsignalisierung mit Signalausgang an die zentrale Überwachungskonsole einer privaten Sicherheitspolizeieinheit des Innenministeriums ausgestattet der Russischen Föderation und in Ermangelung einer solchen Verbindung - mit einem Signalausgang an den Wachposten.

Die Eingangstür zum Raum kann aus Metall, Holz (mit Polsterung auf 2 Seiten mit Blechen oder Metallplatten verstärkt) oder aus einem anderen Material sein, das eine Schutzklasse gegen zerstörende Einwirkung von mindestens 3 bietet. Die Eingangstür verfügt über mindestens 2 Verriegelungen der 3. Schutzklasse gegen zerstörende Einflüsse.

Die Eingangstür des Betriebsgeländes wird von innen durch eine zusätzliche Metallgittertür mit Schließvorrichtung, die eine Schutzklasse gegen zerstörende Einwirkung von mindestens 2 hat, aus Stahlarmierung geschützt.

An den Fensterkonstruktionen der 1. und letzten Etage werden von innen oder zwischen den Rahmen Metallgitter aus Stahlstangen oder Jalousien installiert, die in ihrer Festigkeit Metallgittern entsprechen. Fensterkonstruktionen müssen eine zerstörende Stoßschutzklasse von mindestens 3 aufweisen.

Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe werden in abschließbaren Tresoren mindestens der Einbruchhemmungsklasse 4 oder Metallschränken aufbewahrt.

7. Ein Zimmer der 3. Kategorie ist mit einer Eingangstür aus Metall, einer an 2 Seiten mit Blech verstärkten Holztür oder einer Tür aus einem anderen Material mit einer Schutzklasse gegen zerstörende Einflüsse nicht niedriger als 3. ausgestattet.

Die Eingangstür verfügt über mindestens 2 Verriegelungen der 3. Schutzklasse gegen zerstörende Einflüsse.

Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe werden in abschließbaren Massentresoren oder am Boden (Wand) befestigten Tresoren mit mindestens Einbruchhemmung der Klasse 3 gelagert. Ein unter 1000 Kilogramm schwerer Tresor wird am Boden oder an der Wand befestigt oder mittels Dübel in die Wand eingebaut.

8. In einem Raum der 4. Kategorie werden Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe in abschließbaren Massentresoren oder am Boden (Wand) angebrachten Tresoren aufbewahrt, nicht unter der 3. Klasse der Einbruchhemmung. Ein unter 1000 Kilogramm schwerer Tresor wird am Boden oder an der Wand befestigt oder mittels Dübel in die Wand eingebaut.

An anderen Orten der Zwischenlagerung werden Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe in abschließbaren Tresoren mit mindestens 1 Einbruchhemmungsklasse oder Metallbehältern oder Behältern aus anderen hochfesten Materialien gelagert.

9. Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe, die in Räumen aller Kategorien und an Orten der vorübergehenden Lagerung gelagert werden, unterliegen der Buchführung gemäß den Regeln für die Führung und Aufbewahrung von Sonderjournalen für die Registrierung von Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkehr von Betäubungsmitteln, die von der Regierung von . genehmigt wurden der Russischen Föderation vom 4. November 2006 G. N 644.

(geändert durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 09.06.2010 N 419)

10. Um die Sicherheit von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen zu gewährleisten, unterliegen die Räumlichkeiten einem Schutz.

Der Schutz von Räumlichkeiten der 1. und 2. Kategorie erfolgt auf vertraglicher Basis durch nicht-departementale Sicherheitseinheiten der Organe für innere Angelegenheiten der Russischen Föderation, durch eine dem Innenministerium der Russischen Föderation unterstellte Organisation oder durch die Abteilungssicherheit der Exekutivorgane des Bundes.

Der Schutz von Räumlichkeiten der 3. und 4. Kategorie erfolgt durch Einbeziehung der angegebenen Sicherheitsorganisationen oder juristischen Personen, die zur Durchführung nichtstaatlicher (privater) Sicherheitsaktivitäten zugelassen sind.

11. Das technische Niveau und die technische Festigkeit der Räumlichkeiten, die Arten der technischen Schutzmittel und die Klasse der Einbruchhemmung von Tresoren werden beim Abschluss einer Vereinbarung mit der in Absatz 10 dieser Ordnung genannten Sicherheitsorganisation festgelegt.

12. Nach Feierabend werden Tresore, Metallschränke und Räume versiegelt (versiegelt) und unter Schutz übergeben. Räumlichkeiten mit Rund-um-die-Uhr-Betrieb unterliegen nicht der Herausgabe.

13. Auf Anordnung des Leiters der juristischen Person werden Personen ernannt, die für die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen verantwortlich sind, die zum Umgang mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen zugelassen sind, sowie für das Verfahren zur Aufbewahrung von Schlüsseln aus Tresoren, Metallschränken und Räumen, sowie zum Versiegeln (Versiegeln) von Siegeln eingesetzt wird.

Die Liste der zugangsberechtigten Personen wird auf Anordnung des Leiters der juristischen Person genehmigt.

14. Die Verantwortung für die Organisation der Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen liegt beim Leiter einer juristischen Person oder einem von ihm bevollmächtigten Beamten.

15. Besondere Anforderungen an die Lagerbedingungen:

Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen, die nach dem in der Russischen Föderation festgelegten Verfahren als Arzneimittel für den medizinischen Gebrauch in Apotheken, medizinischen Einrichtungen, Forschungs-, Bildungseinrichtungen und Großhandelsorganisationen für Arzneimittel registriert sind - vom Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation eingerichtet;

Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen, die in der Russischen Föderation in vorgeschriebener Weise als Tierarzneimittel in Apotheken und Veterinärorganisationen registriert sind, werden vom Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation eingerichtet.

16. Die Besonderheiten der Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die die Tätigkeit im System der Organe des föderalen Sicherheitsdienstes und des föderalen Exekutivorgans im Bereich der inneren Angelegenheiten sowie in den Streitkräften der Russischen Föderation sicherstellen sollen, sind von den zuständigen Bundesorganen eingerichtet. vom 4. November 2006 N 648 "Über die Genehmigung von Vorschriften über die Genehmigungstätigkeit im Zusammenhang mit dem Verkehr von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen" (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2006, N 46, Art. 4798; 2008, N 25, Art. 4798; 2982):

in Absatz 5 Unterabsatz "d" der Verordnung über die Genehmigungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkehr von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen der Liste II nach dem Bundesgesetz "Über Suchtstoffe und psychotrope Stoffe", genehmigt durch den genannten Beschluss, die Wörter "Regeln für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen" werden durch die Wörter" der Regeln für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen ersetzt, die durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2009 N 1148 . genehmigt wurden ";

Absatz 5 Unterabsatz "d" der Verordnung über die Genehmigungstätigkeit im Zusammenhang mit dem Verkehr mit psychotropen Stoffen der Liste III gemäß dem Bundesgesetz "Über Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe", genehmigt durch den genannten Beschluss, die Worte "Regeln für die Lagerung von psychotropen Stoffen“ wird durch die Worte „Regeln für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2009 N 1148“ ersetzt.

3. Absatz 5 Unterabsatz "e" der Verordnung über die Genehmigungstätigkeit im Zusammenhang mit dem Verkehr von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen der Liste I nach dem Bundesgesetz "Über Suchtstoffe und psychotrope Stoffe", genehmigt durch die Verordnung des Regierung der Russischen Föderation vom 7. April 2008. N 249 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2008, N 15, Art. 1556; N 25, Art. 2982), fügen Sie die Worte "und die Regeln für die Lagerung von Betäubungsmitteln" hinzu Drogen und psychotrope Substanzen, genehmigt von der Regierung der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2009 N 1148 ".

4. Verordnungen über das Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 12. Juni 2008 N 450 (Gesammelte Gesetze der Russischen Föderation, 2008, N 25, Art. 2983; N 32, Art. 3791, 2009, N 3, Art. 378, N 9, Art. 1121), ergänzt durch die Unterabsätze 5.2.25-26 und 5.2.25-27 mit folgendem Inhalt:

"5.2.25-26. Standards für die Berechnung des Bedarfs an Betäubungsmitteln und Psychopharmaka für Tiere;

5.2.25-27. besondere Anforderungen an die Lagerbedingungen von Betäubungsmitteln und Psychopharmaka für Tiere; ".

REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

AUFLÖSUNG

Zum Verfahren zur Lagerung von Betäubungsmitteln

und psychotrope Substanzen

Gemäß Artikel 20 des Bundesgesetzes "Über Suchtstoffe und psychotrope Stoffe" hat die Regierung der Russischen Föderation entscheidet:

  1. Genehmigung der beigefügten Regeln für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen; Änderungen an den Gesetzen der Regierung der Russischen Föderation, die den Verkehr von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen regeln.
  2. Dieser Beschluss tritt 90 Tage nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

Vorsitzender der Regierung der Russischen Föderation

GENEHMIGT DURCH
Regierungserlass
Russische Föderation
vom 31. Dezember 2009 Nr. 1148

VORSCHRIFTEN
Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen

1. Diese Regeln legen das Verfahren für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen fest, die in der Liste der Betäubungsmittel, psychotropen Substanzen und ihrer Vorläufer, die in der Russischen Föderation der Kontrolle unterliegen, aufgeführt sind, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 681 vom 30. Juni 1998 (nachfolgend Betäubungsmittel und Psychopharmaka genannt).

2. Die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen erfolgt durch juristische Personen, die über eine Lizenz für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkehr von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen sowie das Recht zu deren Aufbewahrung verfügen (im Folgenden - juristische Personen).

3. Die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen erfolgt in isolierten Räumen, die mit technischen und technischen Schutzmitteln besonders ausgestattet sind (im Folgenden Räumlichkeiten genannt) und an Orten der Zwischenlagerung.

4. Die Räumlichkeiten sind in 4 Kategorien unterteilt. In Bezug auf die Räumlichkeiten jeder Kategorie werden grundlegende Anforderungen an ihre Ausrüstung mit technischen und technischen Schutzmitteln sowie an die Bedingungen für die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen darin festgelegt.

Die 1. Kategorie umfasst die Räumlichkeiten von Herstellern und Herstellern (mit Ausnahme von Apotheken) von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen zur Lagerung von Rohstoffen und Fertigprodukten (außer für in Arbeit befindliche Produkte) sowie Räumlichkeiten von Organisationen, die im Großhandel tätig sind Handel mit Betäubungsmitteln, Drogen und psychotropen Substanzen und (oder) Verarbeitung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen zur Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen.

Die 2. Kategorie umfasst die Räumlichkeiten von Apotheken, die zur Lagerung eines Monatsvorrats von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen für medizinische Zwecke bestimmt sind.
Die 3. Kategorie umfasst die Räumlichkeiten von Gesundheitseinrichtungen, die zur Lagerung eines 5-Tages- und (oder) 3-Tages-Vorrats von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen und von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die von Angehörigen verstorbener Patienten abgegeben werden, sowie Räumlichkeiten von Rechtspflegern bestimmt sind Einrichtungen, die zur Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen für tierärztliche, wissenschaftliche, pädagogische und fachliche Zwecke bestimmt sind.

Die 4. Kategorie umfasst die Räumlichkeiten von Gesundheitseinrichtungen, die zur Lagerung des täglichen Bedarfs an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen bestimmt sind, sowie Orte zur vorübergehenden Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die für medizinische Zwecke verwendet werden (Krankenwagen und medizinische Notfallversorgung, Krankenpflegeposten). von Gesundheitseinrichtungen, Assistenzzimmern von Apotheken, Erste-Hilfe-Sets auf See, Flüssen, Flugzeugen, Zügen usw.).

Die Bestände an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die in der Russischen Föderation in vorgeschriebener Weise als Arzneimittel für medizinische Zwecke registriert sind, werden von juristischen Personen auf der Grundlage der vom Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation festgelegten Standards für die Berechnung des Bedarfs bestimmt für diese Arzneimittel, die für medizinische Zwecke bestimmt sind ...

Die Bestände an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die in der Russischen Föderation als Tierarzneimittel registriert sind, werden von juristischen Personen auf der Grundlage der vom Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation festgelegten Standards für die Berechnung des Bedarfs an diesen Tierarzneimitteln bestimmt.

5. Ein Raum der 1. Kategorie ist mit einer Einbruchmeldeanlage, bestehend aus mindestens 3 Schutzlinien, und einer Alarmsignalisierung mit Ausgabe von Signalen an die zentrale Überwachungstafel der privaten Sicherheitspolizeieinheit für innere Angelegenheiten ausgestattet Körper der Russischen Föderation, und in Ermangelung der Möglichkeit einer solchen Verbindung - mit einem Signalausgang an den Wachposten.

Tür- und Fensterkonstruktionen der Räumlichkeiten bieten zuverlässigen Schutz.

Die Eingangstür des Betriebsgeländes wird von innen durch eine zusätzliche Metallgittertür mit Schließvorrichtung, die eine Schutzklasse gegen zerstörende Einwirkung von mindestens 2 hat, aus Stahlarmierung geschützt. Das Design der Türöffnung besteht aus einem Stahlprofil.

Fensterkonstruktionen haben die 3. Schutzklasse gegen zerstörende Einflüsse. An den Fensterkonstruktionen von innen oder zwischen den Rahmen werden Metallgitter aus Stahlstangen oder Jalousien oder Rollläden installiert, die in der Festigkeit Metallgittern entsprechen.

Die Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen auf Regalen (Paletten) in einer ungeöffneten (unbeschädigten) Gruppe oder einem Transportbehälter oder in einem verschlossenen Behältnis ist zulässig, wenn große Mengen von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen gelagert werden, die eine Aufbewahrung in Tresoren nicht zulassen ( Metallschränke).

6. Ein Raum der 2. Kategorie ist mit einer Einbruchmeldeanlage, bestehend aus mindestens 2 Schutzlinien, und einer Alarmsignalisierung mit Signalausgang an die zentrale Überwachungskonsole einer privaten Sicherheitspolizeieinheit des Innenministeriums ausgestattet der Russischen Föderation und in Ermangelung einer solchen Verbindung - mit einem Signalausgang an den Wachposten.

Die Eingangstür zum Raum kann aus Metall, Holz (mit Polsterung auf 2 Seiten mit Blechen oder Metallplatten verstärkt) oder aus einem anderen Material sein, das eine Schutzklasse gegen zerstörende Einwirkung von mindestens 3 bietet. Die Eingangstür verfügt über mindestens 2 Verriegelungen der 3. Schutzklasse gegen zerstörende Einflüsse.

Die Eingangstür des Betriebsgeländes wird von innen durch eine zusätzliche Metallgittertür mit Schließvorrichtung, die eine Schutzklasse gegen zerstörende Einwirkung von mindestens 2 hat, aus Stahlarmierung geschützt.

An den Fensterkonstruktionen der 1. und letzten Etage werden von innen oder zwischen den Rahmen Metallgitter aus Stahlstangen oder Jalousien installiert, die in ihrer Festigkeit Metallgittern entsprechen. Fensterkonstruktionen müssen eine zerstörende Stoßschutzklasse von mindestens 3 aufweisen.

Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe werden in abschließbaren Tresoren mindestens der Einbruchhemmungsklasse 4 oder Metallschränken aufbewahrt.

7. Ein Zimmer der 3. Kategorie ist mit einer Eingangstür aus Metall, einer an 2 Seiten mit Blech verstärkten Holztür oder einer Tür aus einem anderen Material mit einer Schutzklasse gegen zerstörende Einflüsse nicht niedriger als 3. ausgestattet.

Die Eingangstür verfügt über mindestens 2 Verriegelungen der 3. Schutzklasse gegen zerstörende Einflüsse.

Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe werden in abschließbaren Massentresoren oder am Boden (Wand) befestigten Tresoren mit mindestens Einbruchhemmung der Klasse 3 gelagert. Ein unter 1000 Kilogramm schwerer Tresor wird am Boden oder an der Wand befestigt oder mittels Dübel in die Wand eingebaut.

8. In einem Raum der 4. Kategorie werden Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe in abschließbaren Massentresoren oder am Boden (Wand) angebrachten Tresoren aufbewahrt, nicht unter der 3. Klasse der Einbruchhemmung. Ein unter 1000 Kilogramm schwerer Tresor wird am Boden oder an der Wand befestigt oder mittels Dübel in die Wand eingebaut.

An anderen Orten der Zwischenlagerung werden Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe in abschließbaren Tresoren von mindestens

Einbruchhemmung Klasse 1 oder Behälter aus Metall oder anderen hochfesten Materialien.

9. Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe, die in Räumen aller Kategorien und an Orten der vorübergehenden Lagerung gelagert werden, unterliegen der Buchführung gemäß den Regeln für die Führung und Aufbewahrung besonderer Protokolle für die Registrierung von Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkehr von Suchtstoffen, psychotropen Stoffen und ihren Vorläufern , genehmigt von der Regierung der Russischen Föderation vom 4. November 2006 Nr. 644.

10. Um die Sicherheit von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen zu gewährleisten, unterliegen die Räumlichkeiten einem Schutz.

Der Schutz von Räumlichkeiten der 1. und 2. Kategorie erfolgt auf vertraglicher Basis durch nicht-departementale Sicherheitseinheiten der Organe für innere Angelegenheiten der Russischen Föderation, durch eine dem Innenministerium der Russischen Föderation unterstellte Organisation oder durch die Abteilungssicherheit der Exekutivorgane des Bundes.

Der Schutz von Räumlichkeiten der 3. und 4. Kategorie erfolgt durch Einbeziehung der angegebenen Sicherheitsorganisationen oder juristischen Personen, die zur Durchführung nichtstaatlicher (privater) Sicherheitsaktivitäten zugelassen sind.

11. Das technische Niveau und die technische Festigkeit der Räumlichkeiten, die Arten der technischen Schutzmittel und die Klasse der Einbruchhemmung von Tresoren werden beim Abschluss einer Vereinbarung mit der in Absatz 10 dieser Ordnung genannten Sicherheitsorganisation festgelegt.

12. Nach Feierabend werden Tresore, Metallschränke und Räume versiegelt (versiegelt) und unter Schutz übergeben.

Räumlichkeiten mit Rund-um-die-Uhr-Betrieb unterliegen nicht der Herausgabe.

13. Auf Anordnung des Leiters der juristischen Person werden Personen ernannt, die für die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen verantwortlich sind, die zum Umgang mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen zugelassen sind, sowie für das Verfahren zur Aufbewahrung von Schlüsseln aus Tresoren, Metallschränken und Räumen, sowie zum Versiegeln (Versiegeln) von Siegeln eingesetzt wird.

Die Liste der zugangsberechtigten Personen wird auf Anordnung des Leiters der juristischen Person genehmigt.

14. Die Verantwortung für die Organisation der Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen liegt beim Leiter einer juristischen Person oder einem von ihm bevollmächtigten Beamten.

15. Besondere Anforderungen an die Lagerbedingungen:

Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen, die nach dem in der Russischen Föderation festgelegten Verfahren als Arzneimittel für den medizinischen Gebrauch in Apotheken, medizinischen Einrichtungen, Forschungs-, Bildungseinrichtungen und Großhandelsorganisationen für Arzneimittel registriert sind - vom Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation eingerichtet;

Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen, die in der Russischen Föderation in vorgeschriebener Weise als Tierarzneimittel in Apotheken und Veterinärorganisationen registriert sind, werden vom Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation eingerichtet.

16. Die Besonderheiten der Lagerung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, die die Tätigkeit im System der Organe des föderalen Sicherheitsdienstes und des föderalen Exekutivorgans im Bereich der inneren Angelegenheiten sowie in den Streitkräften der Russischen Föderation sicherstellen sollen, sind von den zuständigen Bundesorganen eingerichtet.

GENEHMIGT DURCH
Regierungserlass
Russische Föderation
vom 31. Dezember 2009 Nr. 1148

Ich Z M E N E N I Ich,
die in den Gesetzen der Regierung der Russischen Föderation enthalten sind,
Regulierung des Kreislaufs von Betäubungsmitteln und
psychotrope Substanzen

1. Verordnung über das Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2004 Nr. 321 (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2004, Nr. 28, Art. 2898, 2008, Nr. 23, Art. 2713, 2009, Nr. 2, Art. 244, Nr. 3, Art. 378, Nr. 33, Art. 4083, Nr. 43, Art. 5064, Nr. 45, Art. 5350), ergänzt durch die Unterabsätze 5.2.10088 und 5.2.10089 mit folgendem Inhalt:

2. „5.2.10088. Standards für die Berechnung des Bedarfs an Betäubungsmitteln und Psychopharmaka für medizinische Zwecke;

3.5.2.10089. besondere Anforderungen an die Lagerbedingungen von Betäubungsmitteln und Psychopharmaka für medizinische Zwecke; ".

4.2. Im Dekret der Regierung der Russischen Föderation

5. vom 4. November 2006 Nr. 648 "Über die Genehmigung von Vorschriften über die Genehmigungstätigkeit im Zusammenhang mit dem Verkehr von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen" (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2006, Nr. 46, Art. 4798; 2008, Nr 25, Art. 2982 ):

6. in Absatz 5 Unterabsatz "d" der Verordnung über die Bewilligung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen der Liste II nach dem Bundesgesetz "Über Suchtstoffe und psychotrope Stoffe", genehmigt von der besagte Resolution, die Worte Drogen und psychotrope Stoffe "werden durch die Worte "Regeln für die Lagerung von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1148 vom 31. Dezember 2009" ersetzt;