Rechtsgrundlage der Russischen Föderation. Gesetzlicher Rahmen der Verordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation von 1998 186

russische Föderation

VERORDNUNG des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 05.06.98 N 186 (in der Fassung vom 05.08.2003) "ÜBER DIE BERUFLICHE ENTWICKLUNG VON FACHKRÄFTEN MIT SEKUNDÄRER MEDIZINISCHER UND PHARMAZEUTISCHER AUSBILDUNG"

vom 04.04.2003 N 143, vom 26.05.2003 N 222, vom 05.08.2003 N 332)

Zur Verbesserung des Weiterbildungssystems für Fachärzte mit sekundärer medizinischer und pharmazeutischer Ausbildung und in Übereinstimmung mit den Dekreten der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Juli 1995 N 770 „Über die Verbesserung des Systems der beruflichen Ausbildung von medizinischem und pharmazeutischem Personal " und vom 5. November 1997 N 1387 "Über Maßnahmen zur Stabilisierung und Entwicklung des Gesundheitswesens und der medizinischen Wissenschaft in der Russischen Föderation" sowie gemäß der Anordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 19. August 1997 N 249 "Zur Nomenklatur der Fachrichtungen des Pflege- und Pharmapersonals" bestelle ich:

1. Genehmigen Sie die Liste der Spezialisierungs- und Verbesserungszyklen im System der zusätzlichen Ausbildung des medizinischen und pharmazeutischen Personals der Sekundarstufe (Anhang).

2. Legen Sie vor dem 1. August 1998 dem Allrussischen Bildungs-, Wissenschafts- und Methodenzentrum für kontinuierliche medizinische und pharmazeutische Ausbildung (Dushenkov PA) die Lehrpläne für die zusätzliche berufliche Ausbildung und die Prüfungsaufgaben für sie gemäß Absatz 1 zur Genehmigung vor die Reihenfolge und Nomenklatur der Fachrichtungen des Pflege- und Pharmapersonals.

3. Der stellvertretenden Ministerin Stukolova T.I. die Kontrolle über die Ausführung dieser Anordnung aufzuerlegen.

Minister
Gesundheitsvorsorge
Russische Föderation
O. V. RUTKOVSKY

Blinddarm
auf Anordnung des Gesundheitsministeriums
Russland
vom 05.06.98 N 186

(Geändert durch die Verordnungen des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 04.04.2003 N 143, vom 26.05.2003 N 222, vom 05.08.2003 N 332)

<*>- Fachgebiete und Positionen gehören zum Staatlichen Gesundheits- und Epidemiologischen Dienst.

Leiter der wissenschaftlichen Abteilung
und pädagogische Medizin
Einrichtungen des Ministeriums
Gesundheitsvorsorge
Russische Föderation
W. I. SERGIENKO

Es funktioniert nicht Ausgabe ab 05.06.1998

DokumentnameVERORDNUNG des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 05.06.98 N 186 "ÜBER DIE BERUFLICHE ENTWICKLUNG VON FACHKRÄFTEN MIT SEKUNDÄRER MEDIZINISCHER UND PHARMAZEUTISCHER AUSBILDUNG"
Art des DokumentsBefehl
WirtskörperGesundheitsministerium der Russischen Föderation
Dokumentnummer186
Abnahmedatum01.01.1970
Änderungsdatum05.06.1998
Datum der Registrierung im Justizministerium01.01.1970
StatusEs funktioniert nicht
Veröffentlichung
  • „Vorschriften“ (Gesundheitsausschuss) N 12, 1998
NavigatorAnmerkungen

VERORDNUNG des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 05.06.98 N 186 "ÜBER DIE BERUFLICHE ENTWICKLUNG VON FACHKRÄFTEN MIT SEKUNDÄRER MEDIZINISCHER UND PHARMAZEUTISCHER AUSBILDUNG"

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auf Anordnung des Gesundheitsministeriums
Russland
vom 05.06.98 N 186

<*>- Fachgebiete und Positionen gehören zum Staatlichen Gesundheits- und Epidemiologischen Dienst.

Leiter der wissenschaftlichen Abteilung
und pädagogische Medizin
Einrichtungen des Ministeriums
Gesundheitsvorsorge
Russische Föderation
W. I. SERGIENKO

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Verordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 5. Juni 1998 N 186
"Zur Weiterbildung von Fachärzten mit sekundärer medizinischer und pharmazeutischer Ausbildung"

Mit Änderungen und Ergänzungen von:

Zur Verbesserung des Weiterbildungssystems für Fachärzte mit sekundärer medizinischer und pharmazeutischer Ausbildung und in Übereinstimmung mit den Dekreten der Regierung der Russischen Föderation vom 29.07.95 N 770"Über die Verbesserung des Systems der beruflichen Ausbildung von medizinischem und pharmazeutischem Personal" und datiert 05.11.97 N 1387"Über Maßnahmen zur Stabilisierung und Entwicklung des Gesundheitswesens und der medizinischen Wissenschaft in der Russischen Föderation", sowie im Sinne von Aufträge Gesundheitsministerium der Russischen Föderation vom 19.08.97 N 249 "Über die Nomenklatur der Fachrichtungen des Pflege- und Pharmapersonals" bestelle ich:

1. Genehmigen Sie die Liste der Spezialisierungs- und Verbesserungszyklen im System der zusätzlichen Ausbildung des medizinischen und pharmazeutischen Personals der Sekundarstufe ( Blinddarm).

2. Legen Sie vor dem 1. August 1998 dem Allrussischen Bildungs-, Wissenschafts- und Methodologiezentrum für kontinuierliche medizinische und pharmazeutische Ausbildung (Dushenkov P.A.) die Lehrpläne für die zusätzliche berufliche Ausbildung und die Testaufgaben für sie zur Genehmigung vor, in Übereinstimmung mit Gegenstand 1 Bestellungen u Nomenklatur Spezialitäten des paramedizinischen und pharmazeutischen Personals.

3. Der stellvertretenden Ministerin Stukolova T.I. die Kontrolle über die Ausführung dieser Anordnung aufzuerlegen.

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* Fachgebiete und Positionen beziehen sich auf den Staatlichen Gesundheits- und Epidemiologischen Dienst

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VERORDNUNG des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 05.06.98 N 186 "ÜBER DIE BERUFLICHE ENTWICKLUNG VON FACHKRÄFTEN MIT SEKUNDÄRER MEDIZINISCHER UND PHARMAZEUTISCHER AUSBILDUNG"

Zur Verbesserung des Weiterbildungssystems für Fachärzte mit sekundärer medizinischer und pharmazeutischer Ausbildung und in Übereinstimmung mit den Dekreten der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Juli 1995 N 770 „Über die Verbesserung des Systems der beruflichen Ausbildung von medizinischem und pharmazeutischem Personal " und vom 5. November 1997 N 1387 "Über Maßnahmen zur Stabilisierung und Entwicklung des Gesundheitswesens und der medizinischen Wissenschaft in der Russischen Föderation" sowie gemäß der Anordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 19. August 1997 N 249 "Zur Nomenklatur der Fachrichtungen des Pflege- und Pharmapersonals" bestelle ich:

1. Genehmigen Sie die Liste der Spezialisierungs- und Verbesserungszyklen im System der zusätzlichen Ausbildung des medizinischen und pharmazeutischen Personals der Sekundarstufe (Anhang).

2. Legen Sie vor dem 1. August 1998 dem Allrussischen Bildungs-, Wissenschafts- und Methodenzentrum für kontinuierliche medizinische und pharmazeutische Ausbildung (Dushenkov PA) die Lehrpläne für die zusätzliche berufliche Ausbildung und die Prüfungsaufgaben für sie gemäß Absatz 1 zur Genehmigung vor die Reihenfolge und Nomenklatur der Fachrichtungen des Pflege- und Pharmapersonals.

3. Der stellvertretenden Ministerin Stukolova T.I. die Kontrolle über die Ausführung dieser Anordnung aufzuerlegen.

Minister
Gesundheitsvorsorge
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O. V. RUTKOVSKY

Blinddarm
auf Anordnung des Gesundheitsministeriums
Russland
vom 05.06.98 N 186

<*>- Fachgebiete und Positionen gehören zum Staatlichen Gesundheits- und Epidemiologischen Dienst.

Leiter der wissenschaftlichen Abteilung
und pädagogische Medizin
Einrichtungen des Ministeriums
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W. I. SERGIENKO