Was ist die unerlaubte Überlappung der fruchtbaren Bodenschicht. Die Zerstörung und Überlappung der fruchtbaren Schicht ist ein grober Verstoß gegen das Gesetz


Richter des Regionalgerichts Murmansk Pyrch N.V.,

Nach Prüfung der Beschwerde hat Piven S.M. gegen die Entscheidung des Richters des Bezirksgerichts Kola des Gebiets Murmansk vom 28. November 2013 im Fall einer Ordnungswidrigkeit,

EINGERICHTET:

durch Beschluss des Leiters der Bodenkontrollabteilung des Amtes Rosselchosnadzor für die Region Murmansk vom 15. Oktober 2013 S.M. Piven für schuldig befunden, eine Ordnungswidrigkeit nach Teil 2 von Artikel 8.6 des RF-Kodex für Ordnungswidrigkeiten - wegen Verstoßes gegen die Bodengesetzgebung Russische Föderation, für die ihnen eine Verwaltungsstrafe in Form einer Geldbuße in Höhe von *** Rubel auferlegt wurde.

Nicht einverstanden mit dieser Entscheidung, Piven S.M. hat beim Gericht Beschwerde über die Aufhebung und die Einstellung des Verfahrens wegen Nichtvorliegens einer Ordnungswidrigkeit seiner Handlungen eingereicht.

Er wies darauf hin, dass sich aus dem Protokoll über eine Ordnungswidrigkeit und der Entscheidung in einem Fall über eine Ordnungswidrigkeit nicht ergebe, dass er (Piven SM) irgendwelche rechtswidrigen Handlungen im Zusammenhang mit der Zerstörung oder Beschädigung der fruchtbaren Bodenschicht infolge von Nichteinhaltung der festgelegten Regeln für den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Abfällen. Die mögliche Aufstellung des Pavillons stellt keinen Verstoß gegen die Regeln für den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Abfällen dar, da der Pavillon solche Eigenschaften nicht besitzt.

Er war der Ansicht, dass im Rahmen des Ordnungswidrigkeitsverfahrens die objektive Seite der vorgeworfenen Straftat, nämlich Handlungen im Zusammenhang mit der Zerstörung oder Schädigung der fruchtbaren Bodenschicht infolge Nichteinhaltung, nicht festgestellt wurde mit den gesetzlich festgelegten Regeln für den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Abfällen.

Darüber hinaus wurden keine Beweise für die Zerstörung der fruchtbaren Bodenschicht gefunden. Er wies darauf hin, dass es in den Akten keine objektiven Beweise gibt, die die Erstellung des Protokolls über die Entnahme von Proben und Proben durch die Verwaltungsbehörde gemäß Artikel 27.10 des Verwaltungsgesetzbuchs der Russischen Föderation bestätigen den erforderlichen Nachweis für die gesunde Zusammensetzung der Straftat.

Er wies auch darauf hin, dass die Verwaltungsbehörde nicht berücksichtigt habe, dass der Pavillon im Jahr 2010 installiert wurde, wodurch die vernünftigen Handlungen mehr als ein Jahr vor dem Erlass der angefochtenen Entscheidung begangen wurden und daher die Verjährungsfrist für die Verwaltungszuständigkeit zum Zeitpunkt der Prüfung des Falles abgelaufen war ...

In der mündlichen Verhandlung Piven S.M. Er unterstützte die Argumente der Beschwerde vollumfänglich.

Der Vertreter der Verwaltungsgerichtsbarkeit erhob Einspruch gegen die Befriedigung der Beschwerde.

Mit Beschluss des Richters des Bezirksgerichts Kola der Region Murmansk vom 28. November 2013, der Entscheidung des Leiters der Landkontrollabteilung des Rosselchosnadzor in der Region Murmansk vom 15. Oktober 2013 über eine Ordnungswidrigkeit gemäß Teil 2 der Kunst. 8.6 des Verwaltungsgesetzbuches der Russischen Föderation in Bezug auf Piven S.M. unverändert gelassen, Beschwerde Piven S.M. - ohne Zufriedenheit.

In der beim Bezirksgericht Murmansk eingereichten Beschwerde beantragt Piven SM unter Berufung auf die Argumente der Beschwerde, die als Grundlage für den Gang zum Gericht diente, eine Entscheidung in einem Verwaltungsstrafverfahren und eine richterliche Entscheidung über eine Beschwerde gegen eine Entscheidung über eine Ordnungswidrigkeit zur Aufhebung des Verfahrens zur Beendigung im Falle einer Ordnungswidrigkeit wegen Fehlens einer Ordnungswidrigkeit in den Handlungen.

Unter Hinweis auf das Fehlen von Schuld bei der Begehung einer Ordnungswidrigkeit sieht er keinen Rechtsgrund, ihn (Piven S.M.) in die Verwaltungsverantwortung zu bringen.

Piven S. M. zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen ist, über die Prüfung des Falles gemäß Artikel 25.15 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation informiert wurde. Dies wird durch den erhaltenen gerichtlichen Bescheid belegt.

Nach Prüfung der Fallmaterialien, nach Anhörung des Vertreters der Landkontrollabteilung des Amtes Rosselchosnadzor für die Region Murmansk durch den Bevollmächtigten Smirnov I. Yu., der die Entscheidung des Richters und die Anordnung zur Nichtänderung beantragte, nachdem er die Argumente der Beschwerde geprüft hatte , bin ich zu dem Schluss gekommen, dass es keinen Grund zur Befriedigung gibt.

Gemäß Art. 24.1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation sollen Verfahren in Fällen von Ordnungswidrigkeiten mit einer umfassenden, vollständigen und objektiven Klärung aller Umstände des Falles und seiner gesetzeskonformen Lösung durchgeführt werden.

Nach Art. 26.11 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation, ein Richter, Mitglieder eines Kollegiums, ein Beamter, der ein Verfahren in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren führt, die Beweise nach ihrer inneren Überzeugung auf der Grundlage einer umfassenden, vollständigen und objektiven Untersuchung der alle Umstände des Falles in ihrer Gesamtheit. Kein Beweis kann eine vorbestimmte Gültigkeit haben.

Die vorstehenden Anforderungen des Gesetzes wurden von einem Richter eines Amtsgerichts bei der Prüfung eines Ordnungswidrigkeitsfalls beachtet.

Gemäß Teil 2 von Artikel 8.6 des RF-Kodex für Ordnungswidrigkeiten, Zerstörung der fruchtbaren Bodenschicht sowie Schäden an Land infolge von Verstößen gegen die Regeln für den Umgang mit Pestiziden und Agrochemikalien oder anderen gesundheitsschädlichen Mitteln und Umfeld Stoffe und Abfälle der Produktion und des Verbrauchs - wird den Bürgern eine Geldbuße in Höhe von eintausendfünfhundert bis zweitausend Rubel auferlegt.

Teil 2 dieses Artikels sieht die Verantwortung für die Zerstörung der fruchtbaren Bodenschicht vor.

Auf der objektiven Seite - eine Handlung in Form von Aktionen wie Übergießen mit anderem Boden, Gießen von Beton, Asphalt, Unbrauchbarmachen beim Ernten und Abschieben von Holz usw. Die Zerstörung der fruchtbaren Bodenschicht kann das Ergebnis mechanischer Einwirkungen sein, zum Beispiel der Abriss der fruchtbaren Schicht beim Bau, Straßenbau; Nichterfüllung von Maßnahmen zur Landgewinnung, Durchfahrt schwerer Fahrzeuge etc.

Gegenstand dieser Ordnungswidrigkeit ist der gesetzlich verankerte Schutz der fruchtbaren Bodenschicht.

Gegenstand der Straftat ist Land (Land) - eine natürliche Ressource, ein integraler Bestandteil der Biosphäre, eine notwendige Bedingung für die Existenz von Leben, die Grundlage jeder menschlichen Tätigkeit. Als Rechtsschutzgegenstand umfasst Land alle Arten von Grundstücken, unabhängig von der Eigentumsform, der Art des Eigentums, dem Grad der Erschließung und der bedarfsgerechten Nutzung durch den Menschen (Artikel 6 des Bodengesetzbuches der Russischen Föderation ).

In Übereinstimmung mit Teil 1 der Kunst. 12 des Bodengesetzbuches der Russischen Föderation wird das Land in der Russischen Föderation als Grundlage des Lebens und der Aktivitäten der im entsprechenden Gebiet lebenden Völker geschützt. Die Landnutzung sollte so erfolgen, dass der Erhalt gewährleistet ist ökologische Systeme, die Fähigkeit des Bodens, ein Produktionsmittel in der Land- und Forstwirtschaft zu sein, die Grundlage für die Durchführung wirtschaftlicher und anderer Arten von Aktivitäten.

Nach Art. 77 des Bodengesetzbuches der Russischen Föderation wird landwirtschaftliches Land als Land außerhalb der Grenzen einer Siedlung anerkannt und für den Bedarf von Landwirtschaft, sowie für diese Zwecke bestimmt.

Gemäß Art. 12 des Landesgesetzbuches der Russischen Föderation in Verbindung mit Teil 1 der Kunst. 9 der Verfassung der Russischen Föderation ist die gesetzliche Regelung des Bodenschutzes als Grundlage des Lebens und der Tätigkeit der auf dem entsprechenden Territorium lebenden Völker eine der Hauptaufgaben der Bodengesetzgebung.

Die Ziele des Bodenschutzes sind: Vermeidung von Degradation, Verschmutzung, Vermüllung, Störung von Land und anderen negativen (schädlichen) Auswirkungen Wirtschaftstätigkeit; Gewährleistung der Verbesserung und Wiederherstellung degradierter Böden, Verschmutzung, Vermüllung, Störung und anderer negativer (schädlicher) Auswirkungen wirtschaftlicher Aktivitäten.

Die Bestimmungen des Art. 42 des Grundgesetzbuches der Russischen Föderation hat eine Liste der Pflichten von Grundstückseigentümern und Personen, die keine Grundstückseigentümer sind, für die Nutzung von Grundstücken aufgestellt, einschließlich: die Verpflichtung, Grundstücke gemäß ihrem beabsichtigten Zweck zu nutzen und Zugehörigkeit zu einer bestimmten Landkategorie und zulässige Nutzung in einer Weise, die die Umwelt, einschließlich der Erde als natürliches Objekt, nicht schädigen sollte; bei der Nutzung von Grundstücken die Anforderungen der städtebaulichen Vorschriften, Bau-, Umwelt-, Sanitär- und Hygiene-, Brandschutz- und sonstigen Vorschriften und Vorschriften einhalten; um Verschmutzung, Vermüllung, Degradation und Verschlechterung der Bodenfruchtbarkeit auf Flächen der entsprechenden Kategorien zu verhindern.

Gemäß Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 10.01.2002 N 7-FZ „Über den Umweltschutz“ werden Böden als Objekte des Umweltschutzes vor Verschmutzung, Erschöpfung, Degradation, Beschädigung, Zerstörung und anderen negativen Auswirkungen wirtschaftlicher und sonstiger Tätigkeiten eingestuft.

Gemäß Art. 3 des Bundesgesetzes vom 10.01.2002 N 7-FZ „Über den Umweltschutz“ sind die Grundsätze des wirtschaftlichen Handelns mit Auswirkungen auf die Umwelt Schutz, Vermehrung und rationelle Nutzung natürliche Ressourcen als notwendige Bedingungen für die Gewährleistung eines günstigen Umfelds und der ökologischen Sicherheit; Vermutung einer Umweltgefährdung der geplanten wirtschaftlichen und sonstigen Tätigkeit; obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung bei Entscheidungen über die Durchführung von wirtschaftlichen und anderen Aktivitäten.

Gemäß Teil 1 der Kunst. 34 des genannten Bundesgesetzes, Aufstellung, Planung, Bau, Wiederaufbau, Inbetriebnahme, Betrieb, Erhaltung und Liquidation von Gebäuden, Bauwerken, Bauwerken und anderen Gegenständen, die sich direkt oder indirekt negativ auf die Umwelt auswirken, werden gemäß den Anforderungen durchgeführt im Bereich Umweltschutz ... Gleichzeitig sollten Maßnahmen zum Umweltschutz, zur Wiederherstellung der natürlichen Umwelt, zur rationellen Nutzung und Reproduktion der natürlichen Ressourcen sowie zur Gewährleistung der Umweltsicherheit vorgesehen werden.

In Klausel 5 der "Grundbestimmungen über Landgewinnung, Beseitigung, Umsiedlung und rationelle Nutzung der fruchtbaren Bodenschicht", genehmigt durch die Verordnung des Ministeriums für natürliche Ressourcen Russlands und Roskomzem vom 22. Dezember 1995 N 525/67, heißt es, dass die Landgewinnung , umfasst unter anderem Land, das während der Erschließung von Mineralvorkommen durch offene oder untertägige Methode sowie Torfabbau, Pipelineverlegung, Untertageverfahren sowie Torfabbau, Pipelineverlegung, Bau, Landgewinnung, Holzeinschlag, geologische Exploration, Tests, Betriebs-, Planungs- und Vermessungsarbeiten sowie andere Arbeiten im Zusammenhang mit der Verletzung der Bodenbedeckung.

Die fruchtbare Bodenschicht ist gemäß Ziffer 19 der Anlage Nr. 6 zu den „Grundbestimmungen zur Landgewinnung, Abtragung, Verlagerung und rationellen Nutzung der fruchtbaren Bodenschicht“ der obere Humusanteil des Bodenprofils, der chemisch, physikalische und agrochemische Eigenschaften, die für das Pflanzenwachstum günstig sind.

In Absatz 4 des Anhangs zu den "Anweisungen über die Organisation und Durchführung der staatlichen Kontrolle über die Nutzung und den Schutz von Land durch die Organe des russischen Ministeriums für natürliche Ressourcen", genehmigt durch Beschluss des Ministeriums für natürliche Ressourcen Russlands vom 25.05.1994 N 160 (in der Fassung zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit) wird darauf hingewiesen, dass die Beschädigung und Zerstörung der fruchtbaren Bodenschicht eine teilweise oder vollständige Zerstörung derselben infolge vorsätzlichen oder fahrlässigen Handelns sowie schuldhaft ist unterlassene Maßnahmen zur Vorbeugung negative Konsequenzen verursacht durch anthropogene und natürliche Faktoren, gekennzeichnet durch den Verlust der fruchtbaren Bodenschicht oder die Verschlechterung ihrer physikalisch-biologischen Eigenschaften sowie eine Abnahme des natürlichen und wirtschaftlichen Wertes der Böden.

Die Überlappung der Oberflächenschicht des Bodens verhindert die Versorgung des Bodens mit den notwendigen organisches Material, ausreichende Feuchtigkeits- und Luftdurchlässigkeit. Die Verdichtung des Bodens durch die Installation auf der Oberfläche von tonnenschweren Objekten verringert seine Porosität, was die Entwicklung des Wurzelsystems von Pflanzen verhindert und ihre Feuchtigkeitsversorgung verringert. Außerdem trägt die Bodenverdichtung zu einer Zunahme des Oberflächenabflusses und der Auswaschung von Feinerde bei, dh sie führt zu einer Zunahme von Erosionsprozessen.

Gemäß Ziffer 3.1.1 des Beschlusses des russischen Landwirtschaftsministeriums vom 30.01.2012 N 96 „Über die Genehmigung der Verwaltungsvorschriften für die Ausführung von Bundesdienst zur veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen Aufsicht der Staatsfunktion zur Durchführung der staatlichen Bodenaufsicht in Bezug auf landwirtschaftliche Flächen und landwirtschaftlich genutzte Grundstücke als Teil des Landes Siedlungen„Rechtliche Tatsachen, die unter anderem Anlass zur Prüfung der Einhaltung der grundgesetzlichen Anforderungen im festgelegten Gebiet sind, sind der Eingang von Anträgen und Anträgen von Bürgern, juristischen Personen, Einzelunternehmern, Informationen von Behörden, Behörden Kommunalverwaltung, aus den Medien über folgende Sachverhalte: Schädigung von Leben, Gesundheit von Bürgern, Schädigung von Tieren, Pflanzen, Umwelt, Staatssicherheit, sowie das Vorkommnis Notfälle natürlichen und technogenen Charakter.

Die vorstehenden Bestimmungen des materiellen Rechts wurden vom Richter bei der Prüfung des vorliegenden Falles richtig angewendet.

Gemäß Absatz 3 von Teil 1 von Artikel 28.1 Nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation sind die Gründe für die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens Nachrichten und Erklärungen von natürlichen und juristischen Personen sowie Nachrichten in den Medien, die Daten enthalten, die auf das Vorliegen eines Ordnungswidrigkeitenereignisses hinweisen (mit Ausnahme von von Ordnungswidrigkeiten vorgesehen Teil 2 von Artikel 5.27 dieses Kodex);

Wie aus den Akten hervorgeht, erhielt das Büro Rosselchosnadzor des Oblast Murmansk am 12. Juli 2013 eine Erklärung eines Bürgers "..." vom 11. Juli 2013 über eine Gesetzesverletzung.

Nach den im Antrag enthaltenen Angaben im Bereich von * km a / d ... - ... auf einem landwirtschaftlichen Grundstück von einer Einzelperson - Piven S.M. ein Pavillon mit dem Namen "***", *Container, sowie Müll- und Produktionsabfällen wurde installiert.

4. September 2013, um die Tatsachen der Verletzung der Bodengesetzgebung der Russischen Föderation durch staatliche Inspektoren der Landkontrollabteilung des Rosselkhoznadzor Office Bershak V.S., Borzovoy A.A. es wurde eine Besichtigung eines Grundstücks mit Katasternummer * durchgeführt, auf deren Grundlage ein Inspektionsbericht erstellt wurde Grundstück vom 04.09.2013 und die Anordnung des modularen Aufbaus, Seecontainer und ***-Objekte in Form von KUNGs, Fototabelle vom 04.09.2013

So befinden sich laut Inspektionsgesetz auf dem Grundstück mit Katasternummern * ungefähr in einer Entfernung von * einem Meter von der Abzweigung von der Hauptstraße folgende Objekte: ein Handelspavillon, ein Seecontainer, * ein Objekt in die Form von KUNGs (im beigefügten Diagramm - Bd. 1, Bd. 2, Bd. 3, Bd. 4). Die oben genannten Objekte, nämlich ein modulares Gebäude (Fläche * qm) und ein Seecontainer (Fläche * qm) sind auf der Oberfläche der fruchtbaren Bodenschicht auf einer Gesamtfläche von * installiert Quadratmeter.

Somit beträgt die Überlappungsfläche der fruchtbaren Bodenschicht infolge der Platzierung eines Handelspavillons und eines Seecontainers auf dem Territorium eines landwirtschaftlichen Grundstücks mit einer Katasternummer * * m².

Standort fixieren ( geografische Koordinaten), einem Handelspavillon und einem Seecontainer, sowie die Vermessung der Fläche erfolgte durch ***Navigator* (Seriennummer*, Inv. N*).

In Übereinstimmung mit Teil 1 der Kunst. 26.7 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation werden Urkunden als Beweismittel anerkannt, wenn die darin gemachten oder beglaubigten Angaben von Organisationen, deren Verbänden, Beamten und Bürgern für das Verfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit von Bedeutung sind.

Laut Katasterauszug des Grundstücks des Bundes Haushaltsinstitution "Katasterkammer"in der Region Murmansk vom 14.08.2013 N * ist ein Grundstück mit einer Katasternummer * Teil der einheitlichen Landnutzung eines Grundstücks mit einer Katasternummer *, das als landwirtschaftliches Land klassifiziert ist, und ist frei von Rechten Dritter, was auch durch ein Schreiben der Verwaltung des Kreises Kola der Region Murmansk vom 22.08.2013 bestätigt wird N *

So werden die Objekte: ein Handelspavillon, ein Seecontainer, auf der Oberfläche der fruchtbaren Bodenschicht eines landwirtschaftlichen Grundstücks mit einer Katasternummer * installiert (platziert), an deren Rechten nicht eingetragen ist.

Wie aus den schriftlichen Erläuterungen "..." hervorgeht, wurden 2010 die Arbeiten zur Installation von Objekten (Handelspavillon, Seecontainer) durchgeführt (der Installationsprozess wurde von "..." persönlich besichtigt), deren Leitung Die Arbeiten wurden von SM Piven persönlich durchgeführt.

Nach schriftlichen Erklärungen Piven S.M., für die die Bestimmungen von Art. 51 der Verfassung der Russischen Föderation, Art. 25.1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation bestätigte dieser, dass er seit 2010 ein Grundstück mit einer Katasternummer * nutzt und auf dem Territorium dieses Grundstücks die ihm gehörenden Gegenstände installiert hat (Handel Pavillon, Seecontainer).

Gemäß h.h. 1, 2 EL. 26.2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation, Beweismittel im Fall einer Ordnungswidrigkeit sind alle Tatsachendaten, auf deren Grundlage der Richter, die Behörde oder der Beamte, in deren Verfahren der Fall vorliegt, das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Ereignisses feststellen einer Ordnungswidrigkeit, die Schuld einer verwaltungsbehördlichen Person sowie sonstige Umstände, die für die sachgerechte Erledigung des Falles von Bedeutung sind.

Diese Daten werden durch das Protokoll über eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, andere Protokolle sind vorgesehen dieser Code, Erläuterungen der Person, gegen die bei einer Ordnungswidrigkeit ein Verfahren anhängig ist, Zeugenaussagen des Opfers, Zeugen, Sachverständigengutachten, sonstige Unterlagen sowie Zeugenaussagen über besondere technische Mittel, materielle Beweise.

Wein Piven S.M. bei der Begehung einer Ordnungswidrigkeit wird durch die eingereichten Fallmaterialien bestätigt, darunter: ein Ordnungswidrigkeitsprotokoll vom 23.09.2013 N*; eine Erklärung "..." über das Vorhandensein * von Containern auf einem landwirtschaftlichen Grundstück; ein Grundstücksbesichtigungsakt vom 09.04.2013, aus dem hervorgeht, dass im Bereich * km der Autobahn ... - ... bei der Begehung des Grundstücks (Teil des Grundstücks) mit dem Katasternummer *, die Tatsache der Zerstörung der fruchtbaren Bodenschicht im Gebiet * sq. m des Territoriums des angegebenen Grundstücks, das als landwirtschaftlich genutztes Land klassifiziert und keiner juristischen oder natürlichen Person zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird, infolge unbefugter Überlappung der Bodenoberfläche durch die Installation von Objekten (Modulbauweise, Seecontainer) durch Bürger Piven SM auf der nivellierten Basis der Erdschicht zeigt die Fototabelle den Standort des Handelsmoduls und der KUNGs; Platzierungsschema; Informationen der Verwaltung des Bezirks Kola der Region Murmansk vom 22.08.2013 N *, dass sich das Grundstück mit der Katasternummer * innerhalb der Grenzen der Gemeindebildung der Stadt des Artikels befindet ... Kola Bezirk der Region Murmansk, ist im Grundstück einer einzigen Landnutzung mit einer Katasternummer * enthalten, frei von Rechten Dritter; ein Katasterauszug eines Grundstücks vom 14.08.2013 N * woraus folgt, dass ein Grundstück mit einer Katasternummer * zu einer einzigen Landnutzung mit einem Grundstück mit einer Katasternummer * gehört, die zur Kategorie der Landwirtschaft gehört Land, es liegen keine Informationen über die Eintragung von Rechten an dem Grundstück vor; schriftliche Erklärung "...", schriftliche Erklärung Piven S.M., die vom Richter nach den Regeln des Art. 26.11 des RF-Kodex für Ordnungswidrigkeiten.

Gemäß den Teilen 1, 2 des Artikels 2.1 des Gesetzbuches der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten ist eine Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige, schuldige Handlung (Unterlassung) einer körperlichen oder juristische Person für die Das Gesetzbuch der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten oder die Gesetze der konstituierenden Körperschaften der Russischen Föderation begründen die rechtliche Verantwortung.

Nachdem festgestellt wurde, dass die Handlungen (Untätigkeit) Piven S.M. bezeugen die zugegebenen Verstöße gegen die Anforderungen der Bodengesetzgebung der Russischen Föderation, kam der Richter zu einem vernünftigen Schluss über die Rechtmäßigkeit der Einbringung von Piven S.M. zur Verwaltungsverantwortung.

In diesem Fall ging der Richter davon aus, dass die Zerstörung der fruchtbaren Bodenschicht eines landwirtschaftlichen Grundstücks mit einer Katasternummer * auf einer Fläche * m². geschah als Ergebnis der Überlappung der Oberfläche der fruchtbaren Bodenschicht durch Objekte (Handelspavillon, Seecontainer), die von S. M. Piven erstellt wurden. unter Verstoß gegen das Landesrecht, insbesondere die Bestimmungen des Art. 3 des Bundesgesetzes vom 10.01.2002 N 7-ФЗ "Über die Umwelt", Kunst. 12, 42 des Grundgesetzbuches der Russischen Föderation.

Der in der Sache erlassene Gerichtsakt hat gezeigt, dass der Richter von den besonderen Umständen des Falles ausgegangen ist, die nach den Regeln des Art. 26.11 des RF-Kodex für Ordnungswidrigkeiten.

Schlussfolgerungen des Richters zur Schuld Piven S.M. bei der Begehung einer Ordnungswidrigkeit nach Artikel 8.6 Teil 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation den tatsächlichen Umständen des Falles vollständig entsprechen und auf Beweisen beruhen, mit ausreichender Vollständigkeit und in der Entscheidung richtig angegeben sind.

Die Entscheidung im Falle einer Ordnungswidrigkeit wurde von einem bevollmächtigten Beamten getroffen, der gemäß Artikel 23.15 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation befugt ist, Fälle von Ordnungswidrigkeiten im Namen der Polizei zu behandeln.

Die Entscheidung im Falle einer Ordnungswidrigkeit widerspricht nicht den Anforderungen des Artikels 29.10 des Gesetzbuches der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten.

Die Verwaltungsstrafe wird im Rahmen der Sanktion von Teil 2 der Kunst bestimmt. 8.6 des RF-Kodex für Ordnungswidrigkeiten.

Der Fall einer Ordnungswidrigkeit wurde innerhalb der Verjährungsfrist für die Erhebung der Verwaltungshaftung nach den Bestimmungen des Art. 4.5 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation.

Nach Teil 2 dieser Vorschrift beginnen im Falle einer fortdauernden Ordnungswidrigkeit die in Teil 1 des genannten Artikels vorgesehenen Fristen ab dem Tag der Feststellung der Ordnungswidrigkeit zu berechnen.

Als Tag der Feststellung einer andauernden Ordnungswidrigkeit im Sinne dieser Vorschrift gilt der Tag, an dem ein zur Protokollierung einer Ordnungswidrigkeit befugter Beamter die Tatsache ihrer Begehung offengelegt hat.

Aus den Unterlagen des Falles geht hervor, dass diese Straftat von einem Beamten bei der Inspektion am 4. September 2013 aufgedeckt wurde.

Umstände, die nach Art. 24.5 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation zur Einstellung des Verfahrens hätte führen können, wurde nicht festgestellt.

Die Argumentation der Beschwerde wurde im Rahmen der Prüfung des Falles durch den Richter des Amtsgerichts überprüft und läuft im Wesentlichen auf eine Neubewertung der bereits vom Richter gewürdigten Beweise hinaus, für die es keine Rechtsgrundlage gibt.

Hinweise auf den fehlenden Schuldnachweis bei der Begehung einer Ordnungswidrigkeit sind unhaltbar und werden durch die vorgelegten Fallunterlagen einschließlich des Protokolls zur Ordnungswidrigkeit widerlegt. Das Verfahrensdokument wurde von einem bevollmächtigten Beamten erstellt - dem Staatsinspektor der Bodenkontrollabteilung des Amtes Rosselchosnadzor für die Region Murmansk, der aufgrund der Anordnung des Rosselchosnadzor vom 02.05.2012 N 220 berechtigt ist, zu zeichnen Protokolle über Ordnungswidrigkeiten nach Teil 4 von Artikel 28.3 RF-Kodex für Ordnungswidrigkeiten.

Andere Argumente der Beschwerde laufen im Wesentlichen darauf hinaus, dass Piven S.M. mit der Verwaltungszuständigkeit, der Fehlinterpretation des materiellen Rechts und deren Anwendung auf umstrittene Rechtsverhältnisse und kann nicht berücksichtigt werden.

Erhebliche Verstöße gegen verfahrensrechtliche Normen im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, die es ermöglichen, die getroffenen Entscheidungen als rechtswidrig und unbegründet zu betrachten, sind nicht festgestellt worden, und daher gibt es keinen Grund für ihre Aufhebung oder Änderung .

Geleitet von den Artikeln 30.6 - 30.9 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation, der Richter

die Entscheidung des Richters des Bezirksgerichts Kola der Region Murmansk vom 28. November 2013, die Beschwerde Piven S.M. - ohne Zufriedenheit.


Regionalgericht Murmansk

Im Zuge der Zustandsüberwachung von landwirtschaftlich genutzten Flächen und landwirtschaftlich genutzten Grundstücken wurde bei der Erschließung eines Steinbruchs und der Durchführung von Abraumarbeiten ein Verstoß gegen das Bodenrecht aufgedeckt, die fruchtbare Bodenschicht im Gebiet wurde zerstört 0,80 ha und auch beim Herausschieben der darunter liegenden Tonschichten durch den Bulldozer wurde die fruchtbare Bodenschicht im Bereich überlappt 0,20 ha . Gesamtfläche Schäden an der fruchtbaren Schicht ist 1 ha... Durch dieser Fakt Inspektor der Abteilung für Bodenaufsicht des Büros des Rosselchosnadzor in der Republik Inguschetien Arapiev I.I. eine behördliche Untersuchung in Bezug auf GmbH "Kapital" es wurde ein Protokoll über eine Ordnungswidrigkeit in Höhe von protocol 40 Tausend Rubel und gemäß der Methodik zur Berechnung des Schadens für Böden als Objekt des Umweltschutzes, genehmigt durch die Verordnung des Ministeriums für natürliche Ressourcen Russlands Nr. 238 vom 08.07. Im Jahr 2010 wurde der Schaden berechnet. Anspruchserklärungüber die Entschädigung von Schäden an Böden als Gegenstand des Umweltschutzes, und andere Materialien des Falles werden demnächst an das Schiedsgericht der Stadt Nazran übergeben.

Abteilung für Landaufsicht

Bei der Überwachung der landwirtschaftlichen Flächen und der landwirtschaftlichen Flächennutzung wurde durch einen Verstoß gegen die Bodengesetzgebung bei der Erschließung von Lauf- und Abtragsarbeiten fruchtbarer Boden auf der Fläche 0,80 Hektar zerstört und mit einem Bulldozer, der die darunter liegenden Tonschichten schiebt, eine Überlappung des Oberbodens auf der Fläche 0 . erzeugt 20 Hektar. Die Gesamtfläche der schädigenden fruchtbaren Schicht beträgt 1 Hektar. Aufgrund dieser Tatsache führte der Inspektor der Bodenaufsicht Rosselchosnadzor in Inguschetien Arapievym II eine Verwaltungsuntersuchung gegen "Capital" ein Protokoll der Verwaltungsverletzung in Höhe von 40.000 Rubel und nach der Methode der Berechnung der Schadenssumme Boden als Schutzobjekt die Umwelt, genehmigt durch die Verordnung des russischen Ministeriums Nr. 238 vom 08.07.2010 berechnet den Schaden.Die Klageschrift für Schäden am Boden als Gegenstand des Umweltschutzes und andere Materialien des Falles werden demnächst an die Schiedsgericht von Nazran.

Überwachung des Landes

Bei der Überwachung von landwirtschaftlichen Flächen und landwirtschaftlichen Nutzung, ein Verstoß gegen das Land Gesetzgebung in der Entwicklung von Beruf und Stripping Arbeit zerstört fruchtbare Böden auf den Bereich von Mitten auf den Bereich 0,80 Hektar und eldröt produchine Hektar und eldr. 0 20 Hektar. Die Gesamtfläche der fruchtbaren Schicht 1 Hektar. Auf dieser Tatsache, der Inspektor des Landes Aufsicht Rosselkhoznadzor in Inguschetien Arapievym II führte eine administrative Untersuchung gegen "Capital" ein Protokoll der administrativen in der Höhe von 40.000 Rubel, und des nach der Methode der Hörung Umwelt durch Auftrag des Ministeriums der Russischen Föderation Nr. 238 vom 08.07. 2010 berechnet den Schaden. Die Klageschrift für Schäden, die dem Boden als Thema Umweltschutz und andere Materialien Falles wird bald zum Schiedsgericht Nazber

Aufsicht des Landes

Denkst du, du bist Russe? Geboren in der UdSSR und denken, dass Sie Russe, Ukrainer, Weißrusse sind? Nein. Es ist nicht so.

Sie sind eigentlich Russe, Ukrainer oder Weißrusse. Aber du denkst, du bist Jude.

Spiel? Falsches Wort. Richtiges Wort"Prägung".

Das Neugeborene verbindet sich mit jenen Gesichtszügen, die es unmittelbar nach der Geburt beobachtet. Dieser natürliche Mechanismus ist den meisten Lebewesen mit Sehvermögen inhärent.

In den ersten Tagen sahen Neugeborene in der UdSSR ihre Mutter für eine minimale Fütterungszeit und die meiste Zeit sahen sie die Gesichter des Krankenhauspersonals. Durch einen seltsamen Zufall waren (und sind) sie überwiegend jüdisch. Der Empfang ist in seiner Essenz und Wirksamkeit wild.

Ihre ganze Kindheit über haben Sie sich gefragt, warum Sie von Nicht-Eingeborenen umgeben sind. Seltene Juden auf Ihrem Weg konnten alles mit Ihnen machen, weil Sie sich zu ihnen hingezogen fühlten und andere abgestoßen wurden. Und das können sie auch jetzt.

Sie können dies nicht beheben - Prägen ist einmalig und lebenslang. Das ist schwer zu verstehen, der Instinkt nahm Gestalt an, als man noch sehr weit von der Fähigkeit zur Formulierung entfernt war. Von diesem Moment an haben keine Worte oder Details überlebt. Nur die Gesichtszüge blieben in den Tiefen meines Gedächtnisses. Diese Eigenschaften, die Sie für Ihre eigenen halten.

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System und Beobachter

Lassen Sie uns ein System als ein Objekt definieren, dessen Existenz außer Zweifel steht.

Ein Beobachter eines Systems ist ein Objekt, das nicht Teil des von ihm beobachteten Systems ist, dh seine Existenz bestimmt, auch durch systemunabhängige Faktoren.

Aus der Sicht des Systems ist der Beobachter eine Quelle des Chaos - sowohl Kontrollaktionen als auch die Folgen von Beobachtungsmessungen, die keinen kausalen Zusammenhang mit dem System haben.

Ein interner Beobachter ist ein potenziell erreichbares Objekt für das System, bei dem eine Umkehrung von Beobachtungs- und Steuerkanälen möglich ist.

Ein externer Beobachter ist sogar ein potenziell unerreichbares Objekt für das System, das sich jenseits des Ereignishorizonts des Systems (räumlich und zeitlich) befindet.

Hypothese Nr. 1. Allsehendes Auge

Nehmen wir an, unser Universum ist ein System mit einem externen Beobachter. Dann können Beobachtungsmessungen beispielsweise mit Hilfe von „Gravitationsstrahlung“ erfolgen, die von allen Seiten von außen in das Universum eindringt. Der Einfangquerschnitt der „Gravitationsstrahlung“ ist proportional zur Masse des Objekts, und die Projektion des „Schattens“ aus diesem Einfang auf ein anderes Objekt wird als Anziehungskraft wahrgenommen. Es ist proportional zum Produkt der Massen von Objekten und umgekehrt proportional zum Abstand zwischen ihnen, der die Dichte des "Schattens" bestimmt.

Das Einfangen von „Gravitationsstrahlung“ durch ein Objekt verstärkt dessen Chaos und wird von uns als Zeitablauf wahrgenommen. Ein für „Gravitationsstrahlung“ undurchlässiges Objekt, dessen Einfangquerschnitt größer als die geometrische Größe ist, sieht im Inneren des Universums wie ein Schwarzes Loch aus.

Hypothese Nr. 2. Interner Beobachter

Es ist möglich, dass unser Universum sich selbst beobachtet. Zum Beispiel mit Hilfe von Paaren von quantenverschränkten Teilchen, die als Standards im Raum voneinander entfernt sind. Dann ist der Raum zwischen ihnen mit der Wahrscheinlichkeit der Existenz des Prozesses gesättigt, der diese Partikel erzeugt hat, und erreicht die maximale Dichte am Schnittpunkt der Flugbahnen dieser Partikel. Die Existenz dieser Partikel bedeutet auch, dass es auf den Flugbahnen von Objekten keinen ausreichend großen Einfangquerschnitt gibt, um diese Partikel zu absorbieren. Die restlichen Annahmen bleiben dieselben wie bei der ersten Hypothese, außer:

Zeitfluss

Die Außenbeobachtung eines Objekts, das sich dem Ereignishorizont eines Schwarzen Lochs nähert, wird, wenn der „externe Beobachter“ der bestimmende Faktor der Zeit im Universum ist, genau zweimal verlangsamt – der Schatten des Schwarzen Lochs blockiert genau die Hälfte der möglichen Flugbahnen von „ Gravitationsstrahlung“. Wenn der „innere Beobachter“ der bestimmende Faktor ist, blockiert der Schatten die gesamte Flugbahn der Interaktion und der Zeitfluss für ein Objekt, das in ein Schwarzes Loch fällt, wird für einen Blick von der Seite vollständig gestoppt.

Auch die Möglichkeit, diese Hypothesen in dem einen oder anderen Verhältnis zu kombinieren, ist nicht ausgeschlossen.