Verordnung 1456 vom 11.12. des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft. Verschreibung von Betäubungsmitteln und Psychopharmaka

    Anwendung. Änderungen des Verfahrens für die Zulassung zur Ausbildung in Bildungsgängen der beruflichen Sekundarstufe, genehmigt durch Beschluss des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 23. Januar 2014 N 36

Verordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 11. Dezember 2015 N 1456
"Zu Änderungen des Verfahrens für die Zulassung zur Ausbildung in Bildungsgängen der Sekundarstufe" Berufsausbildung, genehmigt im Auftrag des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft Russische Föderation vom 23. Januar 2014 N 36 "

Zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 13. Juli 2015 N 238-FZ "Über Änderungen des Bundesgesetzes" über das Bildungswesen in der Russischen Föderation "(Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2015, N 29, Art. 4364) bestelle ich :

genehmigen die beigefügten Änderungen, die am Verfahren für die Zulassung zur Ausbildung in Bildungsgängen der beruflichen Sekundarstufe vorgenommen wurden, genehmigt durch das Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 23. Januar 2014 N 36 (registriert vom Justizministerium der Russischen Föderation am 6. März 2014, Registrierung N 31529) ...

D. V. Libanon

Das Verfahren für die Zulassung zur Ausbildung in berufsbildenden Sekundarschulen wurde angepasst.

Einige der Änderungen sind auf die Änderungen des Bildungsgesetzes zurückzuführen. Also, professionell Bildungsorganisationen mit dem Recht ausgestattet sind, Berufsbildungsprogramme als Hauptziel ihrer Tätigkeit durchzuführen.

Genauer gesagt wurde beschlossen, die Besonderheiten der Aufnahme bestimmter Kategorien von Bürgern vorzuschreiben. Wenn also bei der Durchführung besondere Bedingungen geschaffen werden müssen Aufnahmeprüfungen Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Behinderungen legen zusätzlich ein Dokument vor, das ihre Behinderung oder Behinderung bestätigt.

Es wurde festgestellt, dass bei Vorhandensein von freien Plätzen nach der Immatrikulation, auch nach den Ergebnissen der Aufnahmeprüfungen, die Aufnahme in die Organisation bis zum 1. Dezember des laufenden Jahres erfolgt.

ÜBER DIE ÄNDERUNG DER ZULASSUNGSREIHENFOLGE FÜR DIE BILDUNGSPROGRAMME DER BERUFLICHEN Sekundarstufe, GENEHMIGT VON DER VERORDNUNG DES MINISTERIUMS FÜR BILDUNG UND WISSENSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION VOM 23. JANUAR 2014

Zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 13. Juli 2015 N 238-FZ "Über Änderungen des Bundesgesetzes" über das Bildungswesen in der Russischen Föderation "(Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2015, N 29, Art. 4364) bestelle ich :

Um die beigefügten Änderungen zu genehmigen, die am Verfahren für die Zulassung zur Ausbildung in Bildungsprogrammen der beruflichen Sekundarbildung vorgenommen wurden, genehmigt durch die Anordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 23. Januar 2014 N 36 (registriert vom Ministerium für Richter der Russischen Föderation am 6. März 2014, Registrierung N 31529) ...

Der Minister
D. V. LIVANOV

ÄNDERUNGEN, DIE IN DER ZULASSUNGSREIHENFOLGE FÜR DIE BILDUNGSPROGRAMME DER BERUFLICHEN Sekundarstufe VORGENOMMEN WERDEN, GENEHMIGT DURCH VERORDNUNG DES MINISTERIUMS FÜR BILDUNG UND WISSENSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION VOM 23. 2014

1. Absatz 1 von Absatz 1

2. Der neunte Absatz von Ziffer 18.1 nach den Worten „Aufnahmeprüfungen für“ wird durch die Worte „behindert und“ ergänzt.

a) der erste Absatz nach dem Wort „wird durchgeführt“ wird durch die Worte „für das erste Jahr“ ergänzt;

b) in Absatz 2 werden die Worte „für das erste Jahr“ gestrichen;

4. In Klausel 21.1 Absatz 3 werden die Wörter „Dokument über Bildung und (oder) Qualifikationen“ durch die Wörter „Dokument über Bildung und (oder) Dokument über Bildung und Qualifikationen“ ersetzt.

a) Die Absätze drei und vier sind in folgender Ausgabe anzugeben:

"das Originaldokument (die Dokumente) eines ausländischen Bildungsstaats und (oder) ein Dokument über Bildung und Qualifikationen (im Folgenden als Dokument eines ausländischen Bildungsstaats bezeichnet), wenn die durch dieses Dokument bescheinigte Ausbildung in der Russischen Sprache anerkannt ist Bund auf dem Niveau der entsprechenden Ausbildung gemäß Artikel 107 des Bundesgesetzes<5>(im Falle des Bundesgesetzes auch eine Bescheinigung über die Anerkennung der ausländischen Bildung);

eine ordnungsgemäß beglaubigte Übersetzung des Dokuments eines ausländischen Staates über das Bildungswesen und seiner Anlagen ins Russische (sofern dies in den Rechtsvorschriften des Staates, in dem ein solches Dokument ausgestellt wurde, vorgesehen ist); ";

b) Fußnote 5 ist in folgender Ausgabe anzugeben:

"<5>Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2012, N 53, Art. 7598; 2013, N 19, Art.-Nr. 2326; 23, Kunst. 2878; Nr. 27, Art.-Nr. 3462; Nr. 30, Art.-Nr. 4036; 48, Artikel 6165; 2014, N 6, Art.-Nr. 562, Art.-Nr. 566; 19, Art.-Nr. 2289; N22, Art.-Nr. 2769; 23, Kunst. 2933; Nr. 26, Art.-Nr. 3388; Nr. 30, Art.-Nr. 4263; 2015, N 1, Art.-Nr. 42, Kunst. 53, Kunst. 72; N 14, Art.-Nr. 2008; Nr. 27, Art.-Nr. 3951, Art.-Nr. 3989; 29, Kunst. 4339, Art.-Nr. 4364. ".

6. Ergänzen Sie Abschnitt 21.3 wie folgt:

"21.3. Wenn bei Aufnahmeprüfungen besondere Bedingungen geschaffen werden müssen - Behinderte und Menschen mit Behinderungen zusätzlich - ein Dokument, das die Behinderung oder Behinderung bestätigt, die die Schaffung dieser Bedingungen erfordert."

a) Absatz 5 ist in folgender Ausgabe anzugeben:

„über das vorherige Bildungsniveau und ein Bildungsdokument und (oder) ein Bildungs- und Qualifikationsdokument, das dieses bestätigt“;

b) durch einen neuen Absatz 8 des folgenden Inhalts ergänzen:

„die Notwendigkeit, für den Bewerber bei den Aufnahmeprüfungen im Zusammenhang mit seiner Behinderung oder eingeschränkten Gesundheit besondere Bedingungen zu schaffen.“;

c) die Absätze acht bis zwölf gelten jeweils als Absätze neun bis dreizehn;

d) Absatz zwölf ist in folgender Ausgabe anzugeben:

"Kennenlernen (einschließlich durch Informationssysteme allgemeine Verwendung) mit dem Datum der Einreichung des Originaldokuments über Bildung und (oder) des Dokuments über Bildung und Qualifikationen. ".

9. Fußnote 8 sollte gestrichen werden.

13. Fügen Sie im Titel von Kapitel VI nach den Worten „Aufnahmeprüfungen für“ die Worte „Behinderte und“ hinzu.

a) werden die Wörter „Bildungsdokumente“ durch die Wörter „Bildungsdokumente und (oder) Bildungs- und Qualifikationsdokumente“ ersetzt;

b) Absatz 2 ist in folgender Ausgabe anzugeben:

„Übersteigt die Zahl der Bewerber, einschließlich der Bewerber, die die Aufnahmetests erfolgreich bestanden haben, die Zahl der Plätze, Finanzielle Sicherheit die auf Kosten der Haushaltszuweisungen des Bundeshaushalts, der Haushalte der Teilstaaten der Russischen Föderation, der lokalen Haushalte durchgeführt wird, führt die Bildungsorganisation die Zulassung zur Ausbildung in Bildungsprogrammen der beruflichen Sekundarbildung auf der Grundlage der Ergebnisse der Entwicklung durch der Bewerber Bildungsprogramm einfach allgemein oder sekundär Allgemeinbildung in den eingereichten Bildungsdokumenten und (oder) Bildungs- und Qualifikationsdokumenten angegeben sind. ".

19. Ergänzen Sie mit Absatz 44 wie folgt:

"44. Falls nach der Immatrikulation noch freie Plätze vorhanden sind, auch nach den Ergebnissen der Aufnahmeprüfungen, erfolgt die Immatrikulation in eine Bildungseinrichtung bis zum 1. Dezember des laufenden Jahres."

MINISTERIUM FÜR BAU UND WOHNUNG UND VERSORGUNG EINRICHTUNGEN DER RUSSISCHEN FÖDERATION
AUFTRAG vom 11. Dezember 2015 Nr. 899 / pr

Gemäß den Unterabsätzen 5.2.10, 5.2.11 von Absatz 5 der Verordnung über das Ministerium für Bauwesen und Wohnungswesen und kommunale Dienstleistungen der Russischen Föderation, genehmigt von der Regierung der Russischen Föderation vom 18. November 2013 Nr. 1038, Absatz 20 des Verfahrens zur Entwicklung von Schätzstandards für die Ermittlung der geschätzten Anschaffungskosten von Bauobjekten, deren Bau unter Beteiligung von Mitteln aus dem Bundeshaushalt finanziert wird, genehmigt im Auftrag der Bundesanstalt für Bau- und Wohnungswesen und Kommunale Dienste Nr. vom 4. Dezember 2012, das Verfahren zur Bildung und Führung des Bundesregisters der geschätzten Standards, die bei der Ermittlung der geschätzten Kosten von Objekten anzuwenden sind, deren Bau unter Beteiligung des Bundeshaushalts finanziert wird Mittel und die Bereitstellung von Informationen, die in das angegebene Register aufgenommen wurden, genehmigt durch die Anordnung der Bundesanstalt für Bauwesen und Wohnungswesen und kommunale Dienstleistungen vom 5. Februar Ich bin 2013 Nr., ich bestelle:

1. In Abschnitt 1 „Staatliche Schätzwerte“ des Bundesregisters der Schätzwerte für die Ermittlung der geschätzten Kosten von Bauinvestitionen, deren Bau unter Beteiligung von Bundeshaushaltsmitteln finanziert wird, folgende Änderungen vornehmen: Änderungen:

a) im Staat geschätzte Standards. Schätzpreise des Bundes für Materialien, Produkte und Konstruktionen, die im Bauwesen verwendet werden, gemäß Anhang Nr. 1 zu dieser Bestellung (nicht angegeben);

b) im Staat geschätzte Standards. Schätzpreise des Bundes für den Betrieb von Baumaschinen und Baufahrzeugen gemäß Anlage Nr. 2 zu dieser Verordnung (ohne Abbildung);

c) im Staat geschätzte Standards. Nennen Sie elementare Schätznormen für Bau- und Sonderbauarbeiten gemäß Anlage Nr. 3 zu dieser Verordnung (nicht angegeben);

d) im Staat geschätzte Standards. Nennen Sie elementare Schätzstandards für die Installation von Geräten gemäß Anhang Nr. 4 zu dieser Bestellung (nicht angegeben);

e) in den staatlich geschätzten Standards. Bundeseinheitspreise für Bau- und Sonderbauarbeiten gemäß Anlage Nr. 5 zu dieser Bestellung (ohne Abbildung);

f) im Staat geschätzte Standards. Bundeseinheitspreise für Geräteinstallation gemäß Anlage Nr. 6 zu dieser Bestellung (ohne Abbildung);

g) im Staat geschätzte Standards. Schätzpreise des Bundes für den Transport von Baugütern gemäß Anlage Nr. 7 zu dieser Bestellung (ohne Abbildung);

2. Die Kontrolle über die Durchführung dieser Anordnung wird dem Stellvertretenden Minister für Bauwesen, Wohnungswesen und kommunale Dienstleistungen der Russischen Föderation E.O. übertragen. Sierra.


Und über. Minister L. O. STAVITSKY

Zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 13. Juli 2015 Nr. 238-FZ "Über Änderungen des Bundesgesetzes" über das Bildungswesen in der Russischen Föderation "(Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2015, Nr. 29, Art. 4364) Ich bestelle:

Zur Genehmigung der beigefügten Änderungen des Verfahrens für die Zulassung zur Ausbildung in Bildungsprogrammen der beruflichen Sekundarstufe, genehmigt durch Beschluss des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation Nr. 36 vom 23. Januar 2014 (registriert beim Justizministerium der Russischen Föderation) der Russischen Föderation am 6. März 2014, Registrierungsnummer 31529) ...

Der Minister D. V. Libanon

Anwendung

Änderungen,
die im Verfahren für die Zulassung zur Ausbildung in Bildungsprogrammen der beruflichen Sekundarstufe enthalten sind, genehmigt durch die Verordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 23. Januar 2014 Nr. 36
(genehmigt im Auftrag des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 11. Dezember 2015 Nr. 1456)

1. Satz 1 Absatz 1 nach den Worten „Aufnahmeprüfungen für“ wird durch die Worte „Behinderte und“ ergänzt.

2. Absatz 18.1 Absatz 9 nach den Worten „Aufnahmeprüfungen für“ wird durch die Worte „Behinderte und“ ergänzt.

3. In Klausel 20:

a) Der erste Absatz nach dem Wort „wird durchgeführt“ wird durch die Worte „am ersten“ ergänzt
Gut";

b) in Absatz 2 werden die Worte „für das erste Jahr“ gestrichen;

4. In Klausel 21.1 Absatz 3 werden die Wörter „Dokument über Bildung und (oder) Qualifikationen“ durch die Wörter „Dokument über Bildung und (oder) Dokument über Bildung und Qualifikationen“ ersetzt.

5. In Abschnitt 21.2:

a) Die Absätze drei und vier sind in folgender Ausgabe anzugeben:

"Das Originaldokument (die Dokumente) eines ausländischen Bildungsstaats und (oder) ein Dokument über Bildung und Qualifikationen (im Folgenden als Dokument eines ausländischen Bildungsstaats bezeichnet), wenn die durch dieses Dokument bescheinigte Ausbildung in der Russischen Sprache anerkannt ist Bund auf der Ebene der entsprechenden Ausbildung gemäß Artikel 107 des Bundesgesetzes (5) (im durch das Bundesgesetz vorgesehenen Fall auch eine Bescheinigung über die Anerkennung der ausländischen Ausbildung);

eine ordnungsgemäß beglaubigte Übersetzung des Dokuments eines ausländischen Staates über das Bildungswesen und seiner Anlagen ins Russische (sofern dies in den Rechtsvorschriften des Staates, in dem ein solches Dokument ausgestellt wurde, vorgesehen ist); ";

b) Fußnote 5 ist in folgender Ausgabe anzugeben:

„(5) Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2012, Nr. 53, Kunst. 7598; 2013, Nr. 19, Art.-Nr. 2326; Nr. 23, Art.-Nr. 2878; Nr. 27, Art.-Nr. 3462; Nr. 30, Art.-Nr. 4036; Nr. 48, Art.-Nr. 6165; 2014, Nr. 6, Art.-Nr. 562, Art.-Nr. 566; Nr. 19, Art.-Nr. 2289; Nr. 22, Art.-Nr. 2769; Nr. 23, Art.-Nr. 2933; Nr. 26, Art.-Nr. 3388; Nr. 30, Art.-Nr. 4263; 2015, Nr. 1, Art.-Nr. 42, Kunst. 53, Kunst. 72; Nr. 14, Art.-Nr. 2008; Nr. 27, Art.-Nr. 3951, Art.-Nr. 3989; Nr. 29, Art.-Nr. 4339, Art.-Nr. 4364. ".

6. Ergänzen Sie Abschnitt 21.3 wie folgt:

"21.3. Wenn bei Aufnahmeprüfungen besondere Bedingungen geschaffen werden müssen - Behinderte und Menschen mit Behinderungen zusätzlich - ein Dokument, das die Behinderung oder Behinderungen bestätigt, die die Schaffung dieser Bedingungen erfordern."

7. In Absatz 22:

a) Absatz 5 ist in folgender Ausgabe anzugeben:

„Über das vorherige Bildungsniveau und ein Bildungsdokument und (oder) ein Bildungs- und Qualifikationsdokument, das dies bestätigt“;

b) durch einen neuen achten Absatz wie folgt ergänzen:

"Die Notwendigkeit, für den Bewerber bei den Aufnahmeprüfungen im Zusammenhang mit seiner Behinderung oder eingeschränkten Gesundheit besondere Bedingungen zu schaffen.";

d) Absatz zwölf ist in folgender Ausgabe anzugeben:

"Kenntnis (auch durch öffentliche Informationssysteme) mit dem Datum der Einreichung des Originaldokuments über Bildung und (oder) des Dokuments über Bildung und Qualifikationen."

8. Ziffer 23 wird wie folgt geändert:

"23. Bei Zulassung zur Ausbildung in Fachrichtungen, die in der Fachrichtungsliste aufgeführt sind, bei Zulassung zu Ausbildungen, bei denen sich die Bewerber/innen obligatorischen ärztlichen Voruntersuchungen (Prüfungen) in der im Abschluss festgelegten Weise unterziehen Arbeitsvertrag oder einen Dienstvertrag für die betreffende Position oder Fachrichtung, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14. August 2013 Nr. 697 (7), werden die Bewerber obligatorischen ärztlichen Voruntersuchungen (Untersuchungen) in der beim Abschluss vorgeschriebenen Weise unterzogen Arbeitsvertrag oder Dienstvertrag für die jeweilige Position, den Beruf oder das Fachgebiet."

9. Fußnote 8 sollte gestrichen werden.

10. In Ziffer 24 werden die Worte „Bildungsdokument und (oder) Qualifikationen“ durch die Worte „Bildungsdokument und (oder) Bildungs- und Qualifikationsdokument“ ersetzt.

11. In Ziffer 28 werden die Worte „Bildungsdokument und (oder) Qualifikation“ durch die Worte „Bildungsdokument und (oder) Bildungs- und Qualifikationsdokument“ ersetzt.

12. Ergänzen Sie Ziffer 31.1 wie folgt:

"31.1. Die Ergebnisse der Aufnahmeprüfungen werden nach dem Punktesystem bewertet. Die erfolgreiche Absolvierung der Aufnahmeprüfungen bestätigt den Bewerberinnen und Bewerbern bestimmte Kreativität, physische und (oder) psychologische Eigenschaften, die für die Ausbildung in den entsprechenden Bildungsprogrammen erforderlich sind. ".

13. Fügen Sie im Titel von Kapitel VI nach den Worten „Aufnahmeprüfungen für“ die Worte „Behinderte und“ hinzu.

14. In Absatz 32 werden die Worte „Menschen mit Behinderungen“ durch die Worte „Behinderte und Menschen mit Behinderungen“ ersetzt.

15. In Absatz 33:

a) der zweite Absatz nach den Worten „vorbehalten“ wird durch die Worte „behindert und“ ergänzt;

b) In Absatz 3 werden die Worte „Anwesenheit des Assistenten“ durch die Worte „Anwesenheit eines Assistenten aus dem Kreis der Mitarbeiter der Bildungseinrichtung oder der beteiligten Personen“ ersetzt.

16. In § 36 Absatz 1 werden die Worte „Beurteilungen für die Zulassungsprüfung“ durch die Worte „das Ergebnis der Zulassungsprüfung“ ersetzt.

17. Ziffer 42 wird wie folgt geändert:

"42. Der Antragsteller reicht das Originaldokument über die Ausbildung und (oder) das Dokument über Bildung und Qualifikationen innerhalb der von der Bildungseinrichtung festgelegten Frist ein. ".

18. In Absatz 43:

a) werden die Wörter „Bildungsdokumente“ durch die Wörter „Bildungsdokumente und (oder) Bildungs- und Qualifikationsdokumente“ ersetzt;

b) Absatz 2 ist in folgender Ausgabe anzugeben:

„Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, einschließlich der Bewerberinnen und Bewerber, die die Aufnahmeprüfungen erfolgreich bestanden haben, die Zahl der Studienplätze, deren finanzielle Förderung zu Lasten von Haushaltsmitteln aus dem Bundeshaushalt erfolgt, die Haushalte der Organe der Russische Föderation, lokale Haushalte, akzeptiert die Bildungsorganisation die Ausbildung in Bildungsprogrammen der beruflichen Sekundarbildung auf der Grundlage der Ergebnisse der Beherrschung des Bildungsprogramms der allgemeinen oder sekundären allgemeinen Bildung durch die Bewerber, die in den von der vorgelegten Dokumenten angegeben sind Bewerber zur Ausbildung und (oder) Unterlagen zu Ausbildung und Qualifikationen. ”.

19. Ergänzen Sie mit Absatz 44 wie folgt:

"44. Sind nach der Immatrikulation noch freie Plätze, auch nach den Ergebnissen der Aufnahmeprüfungen, vorhanden, erfolgt die Immatrikulation in eine Bildungseinrichtung bis zum 1. Dezember des laufenden Jahres."

Dokumentenübersicht

Das Verfahren für die Zulassung zur Ausbildung in berufsbildenden Sekundarschulen wurde angepasst.

Einige der Änderungen sind auf die Änderungen des Bildungsgesetzes zurückzuführen. Berufsbildungsorganisationen haben somit das Recht, Berufsbildungsprogramme als Hauptziel ihrer Tätigkeit durchzuführen.

Genauer gesagt wurde beschlossen, die Besonderheiten der Aufnahme bestimmter Kategorien von Bürgern vorzuschreiben. Wenn also bei Aufnahmeprüfungen besondere Bedingungen geschaffen werden müssen, legen behinderte Menschen und Menschen mit Behinderung zusätzlich einen Nachweis der Behinderung oder Behinderung vor.

Es wurde festgestellt, dass bei Vorhandensein von freien Plätzen nach der Immatrikulation, auch nach den Ergebnissen der Aufnahmeprüfungen, die Aufnahme in die Organisation bis zum 1. Dezember des laufenden Jahres erfolgt.