Samara Financial College der Regierung der Russischen Föderation. Samara College of Finance and Economics - Zweig der Finanzuniversität unter der Regierung der Russischen Föderation


TICKET-Nr. _1__

in Form von Krediten

nach Disziplin "Mathe"

für Spezialität

(nach Branche)

  1. Matrix-Konzept. Arten von Matrizen.

2. Geometrische Bedeutung Derivat.

3. Gegebene Matrizen:

A =, B =. Gesucht: С = 2А + В.

höhere Bildung

(Finanzuniversität)

Samara College of Finance and Economics

(Samara Zweig der Finanzuniversität)


TICKET-Nr. _2__

für Zwischenzertifizierung

in Form von Krediten

nach Disziplin "Mathe"

für Spezialität 38.02.01 "Wirtschafts- und Rechnungswesen"

(nach Branche)

1. Aktionen mit Matrizen: Addition von Matrizen. Matrixoperationen: Matrixsubtraktion.

2. Die mechanische Bedeutung des Derivats.

3. Gegebene Matrizen:

A =, B =. Gesucht: С = 2А + В.

Bundesland Bildung staatlich finanzierte Organisation

höhere Bildung

"Finanzuniversität unter der Regierung Russische Föderation»

(Finanzuniversität)

Samara College of Finance and Economics

(Samara Zweig der Finanzuniversität)


TICKET-Nr. _3__

für Zwischenzertifizierung

in Form von Krediten

nach Disziplin "Mathe"

für Spezialität 38.02.01 "Wirtschafts- und Rechnungswesen"



(nach Branche)

1. Das Konzept einer Matrix. Arten von Matrizen. Matrixoperationen: Multiplizieren Sie eine Matrix mit einer Zahl.

2. Grundregeln der Differenzierung.

3. Gegebene Matrizen:

A =, B =. Gesucht: С = 2А + В.

"___" _________ 20__ Lehrer ______________ / N.A. Kogteva

Bildungshaushaltsanstalt des Landes

höhere Bildung

"Finanzuniversität unter der Regierung der Russischen Föderation"

(Finanzuniversität)

Samara College of Finance and Economics

(Samara Zweig der Finanzuniversität)


TICKET-Nr. _4__

für Zwischenzertifizierung

in Form von Krediten

nach Disziplin "Mathe"

für Spezialität 38.02.01 "Wirtschafts- und Rechnungswesen"

(nach Branche)

1. Aktionen mit Matrizen: Matrizen transponieren. Matrixoperationen: Matrixmultiplikation. Aktion mit Matrizen: Exponentiation.

2. Ableitungen elementarer Grundfunktionen.

3. Gegebene Matrizen:

A =, B = Suche: X = AB

"___" _________ 20__ Lehrer ______________ / N.A. Kogteva

Bildungshaushaltsanstalt des Landes

höhere Bildung

"Finanzuniversität unter der Regierung der Russischen Föderation"

(Finanzuniversität)

Landesbildungseinrichtung

"Finanzakademie unter der Regierung der Russischen Föderation"

(Finanzakademie)

"Samara College of Finance and Economics" - ein Zweig der Finanzakademie

ZUGELASSEN

Direktor der Samara Finanz- und Wirtschafts

Hochschule - eine Zweigstelle des Landes

Bildungseinrichtung der höheren Berufsstufe

Ausbildung "Finanzakademie unter der Regierung

Russische Föderation"

__________________________________

"______" ________________________________2010

EMPFANGSREGELN

IN SAMARA FINANZ- UND WIRTSCHAFTSHOCHSCHULE - ZWEIG DER BUNDESLÄNDISCHEN BILDUNGSEINRICHTUNG

HÖHERE BERUFLICHE AUSBILDUNG

"FINANZAKADEMIE UNTER DER REGIERUNG

RUSSISCHE FÖDERATION"

IM JAHR 2010

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Zulassungsordnung für die Hochschule für Finanz- und Wirtschaftswissenschaften Samara - eine Zweigstelle der staatlichen Hochschulbildungsanstalt Berufsausbildung"Die Finanzakademie der Regierung der Russischen Föderation" (im Folgenden - REGELN) regelt das Verfahren zur Aufnahme von Bürgern der Russischen Föderation (im Folgenden - Bürger, Antragsteller), ausländischen Staatsbürgern, Staatenlosen, einschließlich Landsleuten im Ausland (im Folgenden - ausländische Staatsbürger) , Personen, Bewerber) an das Samara College of Finance and Economics - eine Zweigstelle der staatlichen Bildungseinrichtung für höhere berufliche Bildung "Finanzakademie unter der Regierung der Russischen Föderation" (im Folgenden - ZWEIG) für die Ausbildung in grundlegenden beruflichen Bildungsprogrammen von berufsbildende Sekundarbildung, Aus- oder Weiterbildung zu Lasten des Bundeshaushaltes, im Rahmen von Studienbeitragsvereinbarungen mit juristischen Personen und (oder) natürlichen Personen (nachfolgend Studienbeitragsvereinbarung) und legt auch die Einzelheiten der Aufnahmeprüfungen für Bürger mit Behinderungen.


1.2. Die REGELN werden in Übereinstimmung mit dem Gesetz der Russischen Föderation "Über Bildung", Verordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 15. Januar 2009 Nr. 4 "Über die Genehmigung des Verfahrens zur Zulassung zu staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen der beruflichen Sekundarbildung" (in der Fassung der Verordnungen des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation Nr. 98 vom 01.01.2001, Nr. 000 vom 01.01.2001), Verordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft vom der Russischen Föderation vom 11. Januar 2010 Nr. 2 "Über die Änderung des Verfahrens für die Zulassung zu staatlich akkreditierten Bildungseinrichtungen der Sekundarschulbildung, genehmigt durch die Verordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 01.01.01, Nr. 4 ", Verordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 01.01.2001, Nr. Prüfungen im Jahr 2010 in Bildungseinrichtungen des sekundären und höheren Berufsbildes staatliche Akkreditierung in den Fachrichtungen der beruflichen Sekundarschulbildung "(eingetragen im Justizministerium der Russischen Föderation 03.10.2008 Nr. 000) andere im Bildungsbereich geltende Vorschriften, die Charta der föderalen staatlichen Bildungseinrichtung für höhere Berufsbildung "Finanzakademie unter der Regierung der Russischen Föderation", Verordnungen über die Samara Hochschule für Finanzen und Wirtschaft - eine Zweigstelle der föderalen staatlichen Bildungseinrichtung für höhere Berufsbildung "Finanzakademie unter der Regierung der Russischen Föderation".

1.3. Die Zulassung von Bürgern zur BRANCH für die berufliche Sekundarbildung erfolgt auf der Grundlage von Anträgen von Personen:

Einen Durchschnitt haben (komplett) Allgemeinbildung oder berufliche Erstausbildung - basierend auf den Ergebnissen eines einzigen Staatliche Prüfung zu allgemeinen Fächern: "Russische Sprache", "Mathematik";

Diejenigen, die über eine berufsbildende Grundausbildung verfügen und eine dem Profil ihrer beruflichen Grundausbildung entsprechende Fachrichtung, einschließlich einer Ausbildung in einem verkürzten Programm, gemäß den Ergebnissen der von der Filiale durchgeführten Aufnahmeprüfungen in den allgemeinen Fächern aufnehmen: "Russisch Sprache", "Mathematik";

Diejenigen, die über eine sekundäre (vollständige) allgemeine Bildung verfügen, die vor dem 1. Januar 2009 (bei der Zulassung zur Ausbildung durch Fernunterricht) erworben wurde, - gemäß den Ergebnissen der von der BRANCHE durchgeführten Aufnahmeprüfungen in den allgemeinbildenden Fächern: "Russische Sprache", " Mathematik";

Diejenigen, die eine sekundäre (vollständige) allgemeine Bildung in Bildungseinrichtungen des Auslands erhalten haben - gemäß den Ergebnissen der von der BRANCH durchgeführten Aufnahmeprüfungen in den allgemeinen Fächern: "Russische Sprache", "Mathematik";

Diejenigen, die eine höhere Berufsausbildung oder eine höhere Berufsausbildung haben, auch für eine Ausbildung in einem verkürzten Programm, gemäß den Ergebnissen der von der BRANCH durchgeführten Aufnahmeprüfungen in den allgemeinen Fächern: "Russische Sprache", "Mathematik".

Die Aufnahme in die BRANCH für die berufliche Sekundarbildung auf Kosten des Bundeshaushalts erfolgt auf Wettbewerbsbasis, sofern die Gesetzgebung der Russischen Föderation nichts anderes vorsieht. Die Zulassungsbedingungen garantieren die Wahrung des Rechts der Bürger auf Bildung und die Einschreibung von Personen, die am fähigsten und bereit sind, die berufsbildenden Grundbildungsprogramme der berufsbildenden Sekundarschule, der Grund- oder Weiterbildung zu meistern.

1.4. Bürger mit Behinderungen (Personen mit Behinderungen in der körperlichen und (oder) geistigen Entwicklung, einschließlich Gehörloser, Hörbehinderter, Blinder, Sehbehinderter, mit schwerer Sprachbehinderung, mit Muskel-Skelett-Erkrankungen u , und auf der Grundlage der Ergebnisse von Aufnahmeprüfungen, die von der BRANCHE durchgeführt werden (sofern keine Ergebnisse der einheitlichen Staatsprüfung vorliegen), deren Einzelheiten in § 7 dieser REGELN festgelegt sind.

1.5. Das Ergebnis des einheitlichen Staatsexamens, das als Ergebnis der Aufnahmeprüfungen anerkannt wird und den erfolgreichen Abschluss der Aufnahmeprüfungen in den allgemeinen Fächern "Russische Sprache", "Mathematik" bestätigt, darf nicht niedriger sein als die festgestellten Bundesdienst zur Betreuung im Bereich Bildung und Wissenschaft mindestens hinzufügen Punkte auf der Grundlage der Ergebnisse des einheitlichen Staatsexamens in diesen allgemeinbildenden Fächern, die die Entwicklung des allgemeinbildenden Hauptprogramms der weiterführenden (vollständigen) allgemeinbildenden Schule gemäß den Anforderungen des Landes bestätigen Bildungsstandard dieses Jahr.

1.6. Gewinner und Preisträger werden ohne Aufnahmeprüfungen in die BRANCH aufgenommen letzte Stufe der Allrussischen Olympiade für Schüler, Mitglieder der Nationalmannschaften der Russischen Föderation, die an internationalen Olympiaden in allgemeinen Fächern teilgenommen und auf die vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation festgelegte Weise in den dem Profil entsprechenden Fachgebieten gebildet wurden Allrussische Olympiade Schüler, internationale Olympiade.

1.7. Außerhalb des Wettbewerbs akzeptiert die BRANCH vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses der Aufnahmeprüfungen:

Waisen und Kinder ohne elterliche Fürsorge sowie Personen unter 23 Jahren unter den Waisen und Kindern ohne elterliche Fürsorge;

behinderte Kinder, behinderte Menschen der I. und II. Gruppe, die nach dem Abschluss der Bundesanstalt für Medizin und Soziales keine Kontraindikation für eine Ausbildung in den entsprechenden Bildungseinrichtungen haben;

Bürger unter 20 Jahren, die nur einen behinderten Elternteil der Gruppe I haben, wenn das durchschnittliche Pro-Kopf-Familieneinkommen unter dem Existenzminimum liegt, das in der entsprechenden Körperschaft der Russischen Föderation festgelegt ist;

Vertragswehrdienstleistende (ausgenommen Offiziere) beträgt die ununterbrochene Dauer des Vertragswehrdienstes mindestens drei Jahre gemäß der Ausbildungsordnung für Militärdienstleistende (ausgenommen Offiziere) ( Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation 2006, Nr. 2, Art. 789; 2007, Nr. 37, Art. 4452);

1.8. Das Vorzugsrecht zur Aufnahme in die BRANCHE genießen:

Aus dem Militärdienst entlassene Bürger, Kinder von Militärangehörigen, die in Ausübung des Militärdienstes oder infolge einer militärischen Verletzung oder Krankheit gestorben sind;

Kinder von Personen, die infolge von militärischen Traumata oder Krankheiten getötet oder gestorben sind, die sie während der Teilnahme an Operationen zur Terrorismusbekämpfung und (oder) anderen Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung erlitten haben. Das Verfahren zur Ermittlung der Personen, die an der Durchführung von Antiterroreinsätzen und (oder) anderen Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung teilgenommen haben, richtet sich nach Bundesgesetzen;

1.9. Umfang und Struktur der Studienzulassung zu Lasten des Bundeshaushalts (im Folgenden: Budget-Orte) werden nach den von der ZWEIGE festgelegten Aufgaben (Prüfzahlen) jährlich durch das Land festgelegt Bildungseinrichtung höhere Berufsausbildung "Finanzakademie unter der Regierung der Russischen Föderation".

1.10. Die BRANCH hat das Recht, die gezielte Aufnahme von Bürgerinnen und Bürgern in Haushaltsplätze gemäß Vereinbarungen mit Landesbehörden, Kommunen zur Unterstützung bei der Ausbildung von Fachkräften mit berufsbildender Ausbildung durchzuführen und einen gesonderten Wettbewerb für diese Plätze zu veranstalten.

1.11. Die Zweigniederlassung hat das Recht, gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation im Bildungsbereich die Aufnahme von über die vorgesehenen Haushaltsplätze hinausgehenden Ausbildungsplätzen auf der Grundlage von Verträgen mit Zahlung der Ausbildungskosten durchzuführen. Gleichzeitig sollte die Gesamtzahl der Studierenden in der BRANCHE die in der Lizenz für das Recht zur Durchführung von Bildungsaktivitäten festgelegte Höchstzahl nicht überschreiten.

1.12. Im Jahr 2010 erfolgt die Zulassung von Staatsbürgern zum Studium an der BRANCH in folgenden Fachrichtungen der beruflichen Sekundarbildung:

080106 "Finanzen" (nach Branche);

080110 "Bankwesen";

Jährliche Zulassungsordnung für die BRANCH;

Die Liste der Fachrichtungen, für die die BRANCHE die Zulassung gemäß der Lizenz für die Berechtigung zur Durchführung von Bildungsaktivitäten ausgibt (mit der Zuordnung der Bildungsformen (Vollzeit, Teilzeit), unter Angabe der wichtigsten beruflichen Bildungsgänge der beruflichen Sekundarbildung , Grund- und (oder) Weiterbildung) und für die Zulassung erforderliche Bildung (Sekundarstufe (vollständige) allgemeine, berufsbildende Primarstufe, berufsbildende Sekundarstufe, höhere Berufsbildung,);

Eine Liste der Aufnahmeprüfungen, deren Durchführungsformen, Aufnahmeprüfungsprogramme, ein System zur Bewertung der Kenntnisse bei der Zulassung in jedem Fachgebiet;

Merkmale der Aufnahmeprüfungen für Bürger mit Behinderungen;

die Möglichkeit, die in diesen REGELN vorgesehenen Anträge und erforderlichen Dokumente in elektronischer digitaler Form zu erhalten;

Informationen über den Zeitpunkt des einheitlichen Staatsexamens, festgelegt vom Bundesdienst für die Aufsicht in Bildung und Wissenschaft, für das Bestehen des einheitlichen Staatsexamens durch Personen, die das Ergebnis des einheitlichen Staatsexamens nicht vorweisen können.

Die Gesamtzahl der Zulassungsplätze für jede Fachrichtung;

Die Anzahl der Budgetplätze für die Zulassung in jedem Fachgebiet;

Die Anzahl der Budgetplätze, die für die gezielte Zulassung in jedem Fachgebiet zugewiesen werden;

Die Anzahl der Studienplätze in jedem Fachgebiet im Rahmen von Verträgen mit Zahlung von Studiengebühren;

das Verfahren zur Organisation der Zulassung (die BRANCHE ist berechtigt, eine Zulassung ohne Anmeldung im Fachantrag durchzuführen, wobei der Bewerber (gegen Quittung) mit den Bedingungen vertraut gemacht werden muss, auf deren Grundlage die Fachrichtung, für die er ausgebildet werden soll, anschließend bestimmt werden);

Regeln für die Einreichung und Berücksichtigung von Beschwerden auf der Grundlage der Ergebnisse von Zulassungstests;

Informationen über die Verfügbarkeit des Hostels und die Anzahl der Plätze im Hostel für ausländische Bewerber;

3.4. Die in den Absätzen 3.2 und 3.3 dieser REGELN genannten Informationen sind am Informationsstand angebracht Zulassungsausschuss und auf der offiziellen Website der BRANCH in Russisch und Englisch.

Während des Annahmezeitraums informiert der Zulassungsausschuss der BRANCH täglich über die Anzahl der eingereichten Bewerbungen, den Wettbewerb und die Durchführung von Aufnahmeprüfungen in jedem Fachgebiet, organisiert den Betrieb spezieller Telefonleitungen, um alle Fragen der Bewerber zu beantworten.

Informationen über die Anzahl der eingereichten Bewerbungen, einschließlich der Namensliste der Personen, die sich für den Wettbewerb beworben haben, und die Ergebnisse der bestandenen Aufnahmeprüfungen werden für jede Fachrichtung angegeben, wobei die Formen des Bildungsabschlusses hervorgehoben werden und die wichtigsten beruflichen Bildungsprogramme der berufsbildende Sekundarbildung, Grund- und (oder) Weiterbildung) und auf der offiziellen Website der BRANCH sowie am Infostand der Auswahlkommission ausgehängt.

4. Entgegennahme von Unterlagen von Bewerbern

4.1. Anerkennung von Dokumenten für die Ausbildung in den berufsbildenden Grundbildungsprogrammen der berufsbildenden Sekundarstufe:

Für Antragsteller Vollzeitform erhält eine Ausbildung, beginnt am 15. Juni und endet am 15. August;

Für Personen, die sich für das Fernstudium bewerben, beginnt es am 15. Juni und endet am 19. September.

Bewerber, die die Ergebnisse des einheitlichen Staatsexamens nicht haben, müssen sich vor dem 5. Juli für das einheitliche Staatsexamen gemäß dem durch die Verordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation Nr. 57 genehmigten Verfahren zum Abhalten des einheitlichen Staatsexamens anmelden vom 24. Februar 2009 (registriert beim Justizministerium der Russischen Föderation am 26. März 2009, Registrierungsnummer 000).

4.2. Die Aufnahme in die BRANCH zur Ausbildung in berufsbildenden Grundbildungsgängen der berufsbildenden Sekundarstufe erfolgt auf persönlichen Antrag der Bewerber.

Der Bewerber hat das Recht, sich gleichzeitig bei mehreren Bildungseinrichtungen für mehrere Fachgebiete zu bewerben, z verschiedene Formen Bildung, die verwendet wird, um den Hauptberuf zu implementieren Bildungsprogramme berufsbildende Sekundarschulbildung in der BRANCH, sowie gleichzeitig für Budget- und Vertragsplätze mit Zahlung von Studiengebühren.

4.3. Mit dem Antrag auf Zulassung zum BRANCH legt der Bewerber vor:

Bei Zulassung auf der Grundlage der Sekundarstufe (vollständiger) allgemeinbildender oder berufsbildender Hauptschulabschluss - Nachweise seiner Identität (Original oder Fotokopie), nach seiner Wahl das Original oder eine Fotokopie des staatlich anerkannten Bildungsausweises, und kann auch das Original vorlegen Bescheinigung über das Ergebnis des einheitlichen Staatsexamens oder seine Fotokopie (bei Bewerbern aufgrund des Ergebnisses des einheitlichen Staatsexamens);

Bei der Zulassung auf der Grundlage der beruflichen Grundbildung, der beruflichen Sekundarschulbildung, der höheren Berufsbildung für die Ausbildung in einem verkürzten Studiengang - Dokumente zum Nachweis seiner Identität (Original oder Fotokopie), nach seiner Wahl das Original des staatlich anerkannten Bildungsdokuments oder dessen Fotokopie.

Personen, die den Wehrdienst durch Einberufung abgeleistet und aus dem Wehrdienst entlassen haben, die das Recht haben, die Ergebnisse des im Jahr vor der Einberufung zum Wehrdienst abgelegten einheitlichen Staatsexamens für ein Jahr nach der Entlassung aus dem Wehrdienst zu verwenden , legen Sie beim Betreten der ZWEIGE einen Militärausweis vor.

4.4. Personen mit Sonderrechte bei der Aufnahme in die nach den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation eingerichtete Zweigniederlassung legen Sie bei der Einreichung eines Antrags nach eigenem Ermessen das Original oder eine Fotokopie der relevanten Dokumente vor.

Menschen mit Behinderungen reichen bei der Antragstellung nach eigenem Ermessen ein Original oder eine Fotokopie eines der folgenden Dokumente ein:

Abschluss der psychologischen, medizinischen und pädagogischen Kommission;

Behindertenausweis ausgestellt von Bundesbehörde medizinische und soziale Untersuchung.

Behinderte Kinder, Menschen mit Behinderungen der Gruppen I und II, die gemäß Artikel 16 Absatz 3 des Gesetzes der Russischen Föderation "Über Bildung" das Recht haben, außer Konkurrenz in Bildungseinrichtungen aufgenommen zu werden, vorbehaltlich erfolgreicher Bestehen der Aufnahmeprüfungen, Vorlage des Originals oder einer Fotokopie der Bescheinigung über die Niederlassungsunfähigkeit und Schlussfolgerungen über das Fehlen von Kontraindikationen für die Ausbildung in einer Bildungseinrichtung, ausgestellt von der Bundesanstalt für medizinische und soziale Kompetenz.

4.5. Bei der Zulassung zur Ausbildung in der beruflichen Grundbildung der berufsbildenden Sekundarstufe II werden Bewerbungen von Personen angenommen, die über ein staatlich anerkanntes Zeugnis über die weiterführende (vollständige) allgemeinbildende, berufsbildende, berufsbildende oder berufsbildende Hochschulreife verfügen.

4.6. In der Bewerbung vermerken die Bewerber die Tatsache, dass sie sich mit der Verordnung über die Finanz- und Wirtschaftsschule Samara - eine Zweigstelle der föderalen Bildungseinrichtung für höhere Berufsbildung "Finanzakademie unter der Regierung der Russischen Föderation", eine Lizenz für das Recht zur Durchführung von Bildungsaktivitäten, ein Zertifikat über staatliche Akkreditierung und Anlagen dazu in der gewählten Fachrichtung (oder Fehlen des angegebenen Zertifikats) und durch die persönliche Unterschrift des Antragstellers beglaubigt.

In derselben Reihenfolge wird auch die Unterschrift des Antragstellers wie folgt festgehalten:

Angaben über das Bestehen des einheitlichen Staatsexamens und deren Ergebnisse oder den Ort des Bestehens des einheitlichen Staatsexamens in weiteren Bestimmungen des einheitlichen Staatsexamens;

Erstmaliger Erwerb einer berufsbildenden Sekundarstufe;

Kenntnis des Datums der Vorlage des staatlich anerkannten Bildungsdokuments im Original;

Kennenlernen der Regeln für die Einreichung eines Zulassungsbescheids aufgrund der Ergebnisse der von der ZWEIG durchgeführten Aufnahmetests;

Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß dem Bundesgesetz vom 27. Juli 2006 "Über personenbezogene Daten" (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2006, Nr. 31, Art. 3451).

Liegen mehrere Ergebnisse des einheitlichen Staatsexamens vor, deren Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist, gibt der Bewerber im Antrag an, welche Ergebnisse des einheitlichen Staatsexamens er in welchen allgemeinen Fächern anwendet.

Macht der Antragsteller Angaben, die nicht der Realität entsprechen, ist die BRANCH berechtigt, die Unterlagen an den Antragsteller zurückzugeben.

4.7. Die Erhebung von Gebühren von Bewerberinnen und Bewerbern bei Vorlage von Unterlagen sowie die Verpflichtung von Bewerberinnen und Bewerbern, ein Original eines staatlich anerkannten Bildungsnachweises, eine Bescheinigung über das Ergebnis einer einheitlichen Staatsprüfung oder die Bereitstellung sonstiger hierin nicht vorgesehener Unterlagen vorzulegen REGELN ist verboten.

4.8. Personen, die Zielorte betreten, legen zusammen mit den in Abschnitt 4.3 dieser REGELN genannten Dokumenten das Original des staatlich anerkannten Bildungsdokuments vor.

4.9. Ein Zulassungsantrag sowie die erforderlichen Unterlagen können von Bewerbern über öffentliche Postbetreiber gemäß dem Bundesgesetz vom 7. Juli 2003 "Über die Kommunikation" (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2003, Nr. 28, Art. 2895, 2004, Nr. 35, Artikel 3607, Nr. 45, Artikel 4377, 2005, Nr. 19, Artikel 9752, 2006, Nr. 6, Artikel 636, Nr. 10, Artikel 1069, Nr. 31, Artikel Art. 3452, 2007, Nr. 1, Art. 8, Nr. 7, Art. 835, 2008, Nr. 18, Art. 294).

Das Datum der Übersendung der Unterlagen muss spätestens der 5. August sein.

Die Annahme von Dokumenten, die über öffentliche Postbetreiber versandt werden, endet am 15. August.

Beim Versand von Dokumenten durch öffentliche Postunternehmen legt der Bewerber um den Aufnahmeantrag Fotokopien der Dokumente zum Nachweis seiner Identität und Staatsbürgerschaft, eine Fotokopie eines staatlich anerkannten Bildungsdokuments sowie andere in dieser REGELUNG vorgesehene Dokumente bei.

Die Unterlagen werden dem Antragsteller durch die Betreiber des allgemein verwendbaren Postdienstes per Post mit einer Benachrichtigung und einer Liste der Anhänge zugesandt. Der Bescheid und das Anlagenverzeichnis sind Grundlage für die Bestätigung des Eingangs der Unterlagen des Antragstellers.

4.10. Für jeden Bewerber wird eine Personalakte angelegt, in der alle eingereichten Unterlagen und Materialien zum Bestehen der Aufnahmeprüfungen (inkl. Auszug aus dem Protokoll der Entscheidung der BRANCH-Beschwerdekommission) gespeichert werden.

Die Personalakten der Bewerberinnen und Bewerber werden ab Beginn der Dokumentenannahme für sechs Monate in der ZWEIGE aufbewahrt.

4.11. Dem Antragsteller wird gegen persönliche Vorlage der Unterlagen eine Quittung über die Annahme der Unterlagen ausgestellt.

4.12. Bewerber, die der Auswahlkommission vorsätzlich gefälschte Unterlagen vorgelegt haben, haften, gesetzlich vorgeschrieben Russische Föderation.

5. Aufnahmetests

5.1. Bei der Aufnahme von Bürgern, die auf der Grundlage einer sekundären (vollständigen) allgemeinen Schulbildung, einer berufsbildenden Grundschule, einer berufsbildenden Mittelschule oder einer höheren Berufsausbildung zur Ausbildung in berufsbildenden Grundbildungsprogrammen der berufsbildenden Sekundarstufe, einschließlich für die Ausbildung in verkürzten Programmen, eintreten, zwei Aufnahmetests, von denen einer ist russisch als Staatssprache Russische Föderation, die zweite - gemäß der Liste der Aufnahmeprüfungen - Mathematik.

5.2. Die Ergebnisse aller Aufnahmeprüfungen werden auf einer 100-Punkte-Skala bewertet.

5.3. Aufnahmetests werden schriftlich durchgeführt.

5.4. Bei den Aufnahmeprüfungen wird für eine ruhige und freundliche Atmosphäre gesorgt, den Bewerbern wird die Möglichkeit gegeben, ihr Wissen und Können voll unter Beweis zu stellen.

5.5. Die Anrechnung zu den Aufnahmeprüfungen der BRANCH, den Abschlussprüfungen der studienvorbereitenden Kurse der BRANCH ist verboten.

Mit der Teilnahme eines Bewerbers am Wettbewerb auf der Grundlage der Ergebnisse der einheitlichen Staatsprüfung ist er nicht berechtigt, an den von der BRANCH durchgeführten Aufnahmeprüfungen teilzunehmen.

Die Ergebnisse von Aufnahmeprüfungen für die Zulassung zum Vollzeitstudium werden von der BRANCH als Ergebnisse von Aufnahmeprüfungen für andere Bildungsformen und (oder) Lernbedingungen anerkannt.

5.6. Der Zeitplan der Aufnahmeprüfungen (Fach, Datum, Uhrzeit, Prüfungsgruppe und -ort der Prüfung, Beratungen, Datum der Bekanntgabe der Ergebnisse) wird vom Vorsitzenden des Auswahlausschusses oder seinem Stellvertreter genehmigt und den Bewerbern bis spätestens 20. Juni mitgeteilt .

Bewerber absolvieren Aufnahmetests in russischer Sprache.

5.7. Für Bewerberinnen und Bewerber auf haushaltsgeförderte Studienplätze (durch allgemeines Auswahlverfahren, durch gezielte Zulassung, außerwettbewerblich zulassungsfähig) sowie auf Studienplätze mit Studiengebührenzahlung für ein bestimmtes Fach werden die gleichen Aufnahmetests durchgeführt.

5.8. Aus dem Wettbewerb scheiden Personen aus, die die Unterlagen nach Abschluss der Zulassung von Unterlagen abgelegt haben, auch solche, die in den Aufnahmeprüfungen ein Ergebnis unter der festgelegten Mindestpunktzahl erhalten haben, das den erfolgreichen Abschluss der Aufnahmeprüfungen bestätigt.

5.9. Personen, die aus triftigem Grund (Krankheit oder andere urkundlich bestätigte Umstände) nicht zu den Aufnahmeprüfungen erschienen sind, werden in Parallelgruppen, beim nächsten Bestehen der Aufnahmeprüfungen oder einzeln bis zum vollständigen Abschluss zu diesen zugelassen.

6. Ablauf der Aufnahmeprüfungen

6.1. Die Aufnahmeprüfungen werden in mehreren Strängen durchgeführt, da die Prüfungsgruppen aus den Personen gebildet werden, die Unterlagen für die Zulassung zum BRANCH eingereicht haben. Gleichzeitig ist die wiederholte Teilnahme des Bewerbers an der Durchführung von Aufnahmeprüfungen nicht zulässig.

Im Jahr 2010 hat die BRANCH folgende Bedingungen für die Aufnahmeprüfungen festgelegt:

6.2. Personen, die zu Aufnahmeprüfungen nicht erschienen sind, ohne guter Grund, sowie diejenigen, die die Unterlagen während des Zeitraums der Aufnahmeprüfungen abgenommen haben, scheiden aus dem Wettbewerb aus und sind nicht in der BRANCH-Ausbildung eingeschrieben.

6.3. Ein erneutes Bestehen der Aufnahmeprüfung bei ungenügender Note und eine Wiederholung der Aufnahmeprüfung zur Verbesserung der Note ist nicht zulässig.

7. Merkmale der Aufnahmeprüfungen

für Menschen mit Behinderung

7.1. Bürger mit Behinderungen bestehen, wenn sie nicht die Ergebnisse einer einheitlichen Staatsprüfung haben, die von der BRANCH durchgeführten Aufnahmeprüfungen in den allgemeinen Fächern: "Russische Sprache", "Mathematik", schriftlich unter Berücksichtigung der Besonderheiten der psychophysischen Entwicklung, individuell Fähigkeiten und Gesundheitszustand (im Folgenden: individuelle Merkmale) dieser Bewerber.

7.2. Ein Aufnahmetest in russischer Sprache kann in Form einer Stellungnahme oder eines Diktats durchgeführt werden.

7.3. Bei der Durchführung von Aufnahmeprüfungen werden folgende Voraussetzungen erfüllt:

Aufnahmetests werden in einem separaten Auditorium durchgeführt, die Anzahl der Bewerber in einem Auditorium sollte 12 Personen nicht überschreiten. Bei der Aufnahmeprüfung sowie bei der Durchführung von Aufnahmeprüfungen für Menschen mit Behinderungen im gleichen Publikum dürfen gemeinsam mit nichtbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern im Publikum eine größere Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderung anwesend sein, sofern dies für die Bewerberinnen und Bewerber keine Schwierigkeiten bereitet bestandener Aufnahmetest;

Die Dauer von Aufnahmeprüfungen kann auf Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers gegenüber der einheitlichen Staatsprüfung im jeweiligen allgemeinbildenden Fach, höchstens jedoch um 1,5 Stunden verlängert werden;

Anwesenheit eines Assistenten, der den Antragstellern die erforderliche fachliche Unterstützung unter Berücksichtigung ihrer individuelle Eingenschaften(nehmen Arbeitsplatz, sich bewegen, die Aufgabe lesen und vervollständigen, mit dem Prüfer kommunizieren);

Den Bewerbern wird in gedruckter Form ein Auszug dieser REGELN mit den Einzelheiten der Zulassungstests zur Verfügung gestellt;

Bewerber können unter Berücksichtigung ihrer individuellen Eigenschaften die erforderlichen technischen Mittel zum Bestehen der Aufnahmeprüfung einsetzen;

Die materiellen und technischen Bedingungen sollten die Möglichkeit des ungehinderten Zugangs zu Zuschauern, Toiletten und anderen Räumlichkeiten sowie deren Aufenthalt in den angegebenen Räumlichkeiten gewährleisten (das Vorhandensein von Rampen, Handläufen, verbreiterten Türen, Aufzügen, bei Fehlen von Aufzügen das Publikum sollte sich im Erdgeschoss befinden, das Vorhandensein von speziellen Stühlen und anderen Geräten).

Darüber hinaus werden bei den Aufnahmeprüfungen je nach Kategorie von Bewerbern mit Behinderung folgende Voraussetzungen erfüllt:

a) für Blinde:

Aufgaben zur Durchführung der Aufnahmeprüfungen sowie ein Auszug dieser REGELN, der die Einzelheiten der Aufnahmeprüfungen enthält, werden von der/dem Assistenten/in gelesen;

b) für Sehbehinderte:

Es wird eine individuelle, gleichmäßige Beleuchtung von mindestens 300 Lux bereitgestellt;

Den Bewerbern wird bei Bedarf ein Vergrößerungsgerät zur Verfügung gestellt, um die Aufgabenstellung zu vervollständigen;

Zu erledigende Aufgaben sowie ein Auszug aus dieser REGELN, der die Besonderheiten der Aufnahmeprüfungen enthält, werden in vergrößerter Schrift 16-20 ausgegeben;

c) für Gehörlose und Schwerhörige:

Die Verfügbarkeit von schallverstärkenden Geräten zur gemeinsamen Nutzung wird sichergestellt, ggf. werden den Antragstellern schallverstärkende Geräte zur individuellen Nutzung zur Verfügung gestellt;

d) bei Personen mit Erkrankungen des Bewegungsapparates (schwere Beeinträchtigung der Motorik der oberen Gliedmaßen oder Fehlen der oberen Gliedmaßen):

Während der Ausführung werden dem Assistenten schriftliche Aufgaben diktiert;

Auf Antrag der Bewerber können alle Aufnahmeprüfungen mündlich durchgeführt werden.

8. Allgemeine Regeln Einspruch einlegen und prüfen

8.1. Nach dem Ergebnis des Aufnahmetests hat der Bewerber das Recht, bei der Berufungskommission eine schriftliche Beschwerde über die seiner Ansicht nach festgestellte Verletzung des festgelegten Verfahrens zur Durchführung des Tests und (oder) die Nichteinhaltung seiner (ihren) ) Ergebnis (im Folgenden als Beschwerde bezeichnet).

Ein Bewerber kann sich mit seiner Tätigkeit in der in der Ordnung über die Zulassungs-, Fachprüfungs- und Berufungskommissionen der Hochschule für Finanzen und Wirtschaftswissenschaften Samara - einer Zweigstelle der Staatlichen Höheren Berufsbildungsanstalt "Finanzakademie unter dem Regierung der Russischen Föderation".

8.2. Die Berücksichtigung einer Berufung ist keine Wiederholung der Prüfung. Bei der Prüfung des Einspruchs wird lediglich die Richtigkeit der Bewertung des Ergebnisses der bestandenen Aufnahmeprüfung überprüft.

8.3. Der Einspruch wird von der Bewerberin oder dem Bewerber am nächsten Tag nach Bekanntgabe der Prüfungsleistung persönlich eingereicht. Gleichzeitig hat der Bewerber das Recht, sich mit seiner Prüfungsleistung in der in der Ordnung über die Zulassungs-, Fachprüfungs- und Berufungskommissionen der Hochschule für Finanzen und Wirtschaft Samara - einer Außenstelle der staatlichen Bildungsanstalt der Höheren Berufsbildung "Finanzakademie unter der Regierung der Russischen Föderation".

Die Auswahlkommission sorgt dafür, dass Einsprüche während des gesamten Arbeitstages eingehen.

Die Berücksichtigung von Einsprüchen erfolgt am Tag nach dem Tag der Einarbeitung in die Prüfungsunterlagen.

8.4. Die Zusammensetzung der Berufungskommission wird vom Direktor der BRANCH genehmigt und umfasst neben den Mitarbeitern der BRANCH einen Vertreter des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Region Samara als unabhängigen Sachverständigen.

8.5. Der Antragsteller hat das Recht, bei der Prüfung der Berufung anwesend zu sein.

Der Bewerber muss einen Ausweis und einen Prüfungsbogen bei sich haben.

8.6. Einer seiner Elternteile oder gesetzlicher Vertreter, mit Ausnahme von Minderjährigen, die nach den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation vor Erreichen der Volljährigkeit als voll geschäftsfähig anerkannt wurden, hat das Recht, bei einem Antragsteller (unter 18 Jahren) anwesend zu sein.

8.7. Nach Prüfung der Beschwerde entscheidet die Beschwerdekommission über die Bewertung der Prüfung (sowohl bei deren Erhöhung als auch bei deren Herabsetzung).

8.8. Bei Meinungsverschiedenheiten in der Berufungskommission wird abgestimmt und der Beschluss mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der protokollarische Beschluss der Beschwerdekommission wird dem Antragsteller (gegen Unterschrift) zur Kenntnis gebracht.

9. Das Verfahren zur Organisation der gezielten Aufnahme

9.1. Die gezielte Aufnahme erfolgt auf Basis eines gesonderten Bürgerwettbewerbs, der von Behörden und Körperschaften verschickt wird Kommunalverwaltung auf die von der BRANCHE speziell zugeteilten Plätze innerhalb der Budgetplätze.

9.2. Die Zahl der Plätze für die gezielte Zulassung zum Fach 080601 „Finanzen“ (nach Branche) wird von der BRANCH festgelegt und beträgt:

15 - für die Vollzeitausbildung;

9 - für außerschulische Bildung.

Sollte es für die BRANCH erforderlich sein, einen höheren Anteil an Bewerbern für eine gezielte Aufnahme aufzubauen, wird dies mit dem Gründer abgestimmt.

9.3. Die Zahl der Zielplätze kann während der Zulassung von Dokumenten, der Aufnahmeprüfung und der Immatrikulation nicht erhöht werden.

9.4. Für den Fall, dass die mit der BRANCH vereinbarten Parteien keinen auf Zielplätze ausgerichteten Wettbewerb anbieten, ist die Auswahlkommission verpflichtet, die Anzahl der zugeteilten Zielplätze zu reduzieren, die zuständigen Landes- oder Gemeindebehörden und Bewerber für die Zielplätze zu benachrichtigen.

9.5. Personen, die den Wettbewerb um die Zielplätze nicht bestanden haben, können auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse der Aufnahmeprüfungen und der einheitlichen Staatsprüfung unter verschiedenen Zulassungsvoraussetzungen zu jeder Form der Ausbildung in der BRANCH zugelassen werden.

9.6. Nach bestandener Aufnahmeprüfung und Zulassung verbleibende Zielplätze werden den am allgemeinen Wettbewerb teilnehmenden Personen zur Verfügung gestellt.

Alle Verfahren zur gezielten Zulassung sind in den Protokollen der BRANCH-Auswahlkommission formalisiert.

10. Einschreibung in die BRANCH

10.1. Die Immatrikulation erfolgt nach Abschluss der Aufnahmeprüfungen und endet:

21. August:

10.2. Die Anordnung zur Immatrikulation von zulassungsberechtigten Personen ohne Aufnahmeprüfung wird fünf Tage nach erfolgter Annahme der Unterlagen erteilt:

11. Merkmale der Aufnahme ausländischer Staatsbürger

11.1. Die Aufnahme ausländischer Staatsbürger in die Zweigniederlassung zur Ausbildung in Grundbildungsprogrammen der beruflichen Sekundarschulbildung erfolgt im Rahmen von Verträgen mit Zahlung von Studiengebühren durch Einzelpersonen und (oder) Rechtspersonen innerhalb der durch die Lizenz für das Recht zur Durchführung von Bildungsaktivitäten festgelegten Anzahl.

11.2. Die Annahme von Dokumenten ausländischer Staatsbürger für die Ausbildung in den Grundbildungsprogrammen der beruflichen Sekundarschulbildung erfolgt zu folgenden Bedingungen:

Für Personen, die sich für eine Vollzeitausbildung bewerben, beginnt sie am 15. Juni und endet am 15. August;

Für Personen, die sich für das Fernstudium bewerben, beginnt es am 15. Juni und endet am 19. September.

11.3. Bei der Beantragung der Zulassung zum BRANCH für die berufsbildende Grundbildung der berufsbildenden Sekundarstufe I reicht der Bewerber folgende Unterlagen ein:

Eine Kopie des Personalausweises des Antragstellers oder ein Dokument zum Nachweis der Identität eines ausländischen Staatsbürgers in der Russischen Föderation gemäß Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 25. Juli 2002 "Über die Rechtsstellung ausländischer Staatsbürger in der Russischen Föderation" ( Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2002, Nr. 30, Art. 3032);

Das Originaldokument des staatlichen Bildungsstandards (oder seine ordnungsgemäß beglaubigte Fotokopie) oder das Originaldokument eines ausländischen Bildungsstaats, das in der Russischen Föderation als gleichwertig mit dem staatlichen Dokument über die (vollständige) Sekundarschulbildung (oder dessen ordnungsgemäß) anerkannt ist beglaubigte Fotokopie), wenn die Notwendigkeit einer Gleichwertigkeitsbescheinigung besteht, oder Originale eines Dokuments eines ausländischen Staates über das Bildungswesen und Anlagen dazu, die nach dem festgelegten Verfahren beglaubigt sind (falls erforderlich) (sofern dies von der Gesetzgebung des Staates, in dem ein solches Bildungsdokument ausgestellt wurde);

eine ordnungsgemäß beglaubigte Übersetzung des Bildungsdokuments eines ausländischen Staates und seiner Anlagen ins Russische (sofern dies in den Rechtsvorschriften des Staates vorgesehen ist, in dem ein solches Bildungsdokument ausgestellt wurde);

Kopien von Dokumenten oder anderen Beweisen, die die Zugehörigkeit eines im Ausland lebenden Landsmanns zu den in Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 01.01.01 "On öffentliche Ordnung Der Russischen Föderation in Bezug auf Landsleute im Ausland "(Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 1999, Nr. 22, Art. 2670; 2002, Nr. 22, Art. 2031; 2004, Nr. 35, Art. 3607; 2006, Nr. 1, Art. 10, Nr. 31, Art. 3420, 2008, Nr. 30, Art. 3616);

Eine Kopie des Visums für die Einreise in die Russische Föderation, wenn ein ausländischer Staatsbürger mit einem Einreisevisum in die Russische Föderation eingereist ist;

4 Fotos.

Alle Übersetzungen ins Russische müssen mit dem auf dem Einreisevisum angegebenen Vor- und Nachnamen erfolgen.

11.4. Aufnahmeprüfungen für ausländische Staatsbürger, die in die ZWEIG für die Ausbildung in den berufsbildenden Grundbildungsprogrammen der Sekundarstufe (vollständiger) allgemeiner Schulbildung, der Berufsgrundschule, der Berufssekundarstufe und der höheren Berufsbildung eintreten, werden von der ZWEIG in den allgemeinen Fächern "Russische Sprache" durchgeführt. , „Mathematik“.

Die Ergebnisse aller Aufnahmeprüfungen werden auf einer 100-Punkte-Skala bewertet.

Aufnahmetests werden schriftlich durchgeführt.

11.5. Wenn ausländische Staatsbürger die Ergebnisse des einheitlichen Staatsexamens in den allgemeinbildenden Fächern "Russische Sprache", "Mathematik" einreichen, berücksichtigt die BRANCH die Ergebnisse des einheitlichen Staatsexamens als Ergebnis der Aufnahmeprüfungen.

11.6. Die Immatrikulation ausländischer Staatsangehöriger zur Ausbildung im Rahmen von Studiengebühren-Verträgen durch natürliche und (oder) juristische Personen erfolgt nach Abschluss der Aufnahmeprüfungen und endet:

Die Anordnung über die Einschreibung ausländischer Staatsbürger zur Ausbildung im Rahmen von Verträgen mit Zahlung der Ausbildungskosten durch natürliche und (oder) juristische Personen wird erlassen:

Für Personen, die sich für eine Vollzeitausbildung bewerben - 22. August:

Für Personen, die das Korrespondenzformular der Ausbildung eingeben - 21. September.

Die Regeln wurden vom Rat des Samara College of Finance and Economics - einer Zweigstelle der föderalen Bildungseinrichtung für höhere Berufsbildung "Finanzakademie unter der Regierung der Russischen Föderation" überprüft und genehmigt.

Protokoll Nr. _____ vom "_____" ___________________ 2010

Vorsitzender __________________________ ()

Sekretär ___________________________ ()

Samara-Staat Medizinische Universität(Samara State Medical University) wurde 1919 gegründet, als gemäß dem Dekret des Rates der Volkskommissare der RSFSR die Samara State University eröffnet wurde medizinische Fakultät... In ihrer fast einhundertjährigen Entwicklungsgeschichte hat unsere Universität einen langen, in vielerlei Hinsicht innovativen Weg zurückgelegt und sich zu einer der größten und renommiertesten Universitäten Russlands entwickelt.

443010, Region Samara, Samara, st. Frunze, 116

Die Samara College of Construction and Entrepreneurship wurde am 1. Juli 1993 durch die Verordnung des Staatlichen Komitees der Russischen Föderation für Architektur und Bau Nr. 17-50 vom 25. Juni 1993 auf der Grundlage der Samara Transport Construction College (gegründet 1951) und der Samara Construction College (gegründet 1917). Im Jahr 2011 gemäß der Verordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 23.12.2011. № 2874 College wird eine Zweigstelle der Staatlichen Staatsfinanziellen Bildungsanstalt für höhere Berufsbildung "Moskauer Staatliche Universität für Bauingenieurwesen". Durch den Zusammenschluss von Hochschule und Universität Bildungsaktivitäten die für die Personalausstattung des Baugewerbes von überregionaler Bedeutung ist, soll sie drängende Probleme entsprechend den modernen sozioökonomischen Bedingungen lösen.

Derzeit Povolzhsky Staatliche Universität Telekommunikation und Informatik ist weltweit als eines der vier führenden russischen Zentren bekannt Wissenschaftliche Forschung und groß angelegte Ausbildung von Fachkräften in den Bereichen Telekommunikation, Funktechnik, Informatik und Wirtschaftswissenschaften. Es umfasst das Samara College of Communications, die Zweigstellen Stawropol und Orenbursk. PSUTI implementiert ein flexibles mehrstufiges Bildungssystem - von der Ausbildung zum Facharbeiter bis zum Doktor der Naturwissenschaften. Die Ausbildung wird auf staatlicher Budget- und Vertragsbasis durchgeführt. Es gibt eine Vielzahl von Bildungsprogrammen, sowohl in den Bereichen und Fachgebieten als auch in Form und Zeitpunkt der Ausbildung. Die Ausbildung von Ingenieuren erfolgt in einer verkürzten Studienzeit auf der Grundlage einer berufsbildenden Sekundarstufe, sowie die Ausbildung von Wirtschaftswissenschaftlern und Ingenieuren mit einer zweiten Hochschulausbildung.

Heute ist die Zweigstelle Samara eine mehrstufige Bildungseinrichtung, die von der Reorganisationsphase zu einer stabilen Funktionsweise übergegangen ist. Basierend auf der Kontinuität der besten Traditionen und ihrer Vervielfältigung in allen Arten von Aktivitäten führt die Branche gemäß der Lizenz durch: Grundbildungsprogramme der höheren Berufsbildung und Berufsbildung für die Ausbildung von Wassertransportspezialisten; Programme zusätzliche Ausbildung; im Rahmen der beruflichen Weiterbildung - führt Fortbildungsprogramme für Seeleute durch.

Heute ist die SGSPU eine der größten Hochschulen in der Wolga-Region, bestehend aus 10 Fakultäten, Abteilungen, interfakultären Abteilungen und Labors. An unserer Universität studieren über 7000 Studierende in verschiedenen Fachrichtungen, 400 Lehrende lehren. Bewerber sehen unsere Hochschule als beste Möglichkeit für eine wirklich hochwertige Ausbildung und viele unserer Absolventen - als idealen Arbeitsplatz - und das ist für uns der wichtigste Gradmesser für das Ansehen und die Relevanz der Hochschule.